Die polnischen Mitarbeiter im Grenzgebiet mussten aufgrund der Corona-Krise nach ihrer Rückkehr ins Heimatland zwingend 14 Tage in Quarantäne. D.h. sie konnten am Folgetag nicht zur Arbeit nach Deutschland kommen. Dem sollte dadurch entgegen gewirkt werden, dass der Grenzpendler nicht mehr arbeitstäglich ins Heimatland fährt, sondern in Deutschland verbleibt und hierübernachtet.
Die Mehrkosten durch die Übernachtung sind natürlich insbesondere in der Krise nicht so einfach für die Unternehmen zu tragen. Die Ostländer mit Grenze (Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen) wollten daher „schnelle und unkomplizierte Hilfe“ leisten und Firmen/Arbeitnehmer insoweit entlasten. Dafür haben sie jeweils einen Pendler-Zuschuss beschlossen.
Nach einem Beschluss auf Bund-Länder-Ebene sollen diese Zuschüsse im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers erfolgen und mithin kein Arbeitslohn (also steuer- und beitragsfrei) sein. Eine Veröffentlichung dazu gibt es bislang nicht, da das BMF seit dem cum-ex-Skandal lieber nicht mehr öffentlich machen möchte, was alles so besprochen wird. Schade.
Nachfolgend eine Übersicht der bestehenden Regelungen: