Aufwandsentschädigung für Grenzpendler aus Polen – ist das noch Föderalismus oder kann das schon weg?

Die polnischen Mitarbeiter im Grenzgebiet mussten aufgrund der Corona-Krise nach ihrer Rückkehr ins Heimatland zwingend 14 Tage in Quarantäne. D.h. sie konnten am Folgetag nicht zur Arbeit nach Deutschland kommen. Dem sollte dadurch entgegen gewirkt werden, dass der Grenzpendler nicht mehr arbeitstäglich ins Heimatland fährt, sondern in Deutschland verbleibt und hierübernachtet.

Die Mehrkosten durch die Übernachtung sind natürlich insbesondere in der Krise nicht so einfach für die Unternehmen zu tragen. Die Ostländer mit Grenze (Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen) wollten daher „schnelle und unkomplizierte Hilfe“ leisten und Firmen/Arbeitnehmer insoweit entlasten. Dafür haben sie jeweils einen Pendler-Zuschuss beschlossen.

Nach einem Beschluss auf Bund-Länder-Ebene sollen diese Zuschüsse im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers erfolgen und mithin kein Arbeitslohn (also steuer- und beitragsfrei) sein. Eine Veröffentlichung dazu gibt es bislang nicht, da das BMF seit dem cum-ex-Skandal lieber nicht mehr öffentlich machen möchte, was alles so besprochen wird. Schade.

Nachfolgend eine Übersicht der bestehenden Regelungen:

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Rückblick: Lohnsteuer-Literatur im Dezember 2019

Aufgrund der stressigen Weihnachtszeit, Jobwechsel, Wohnungssuche, Arztterminen konnte ich letzten Monat leider nicht viel bloggen, sondern nur ein wenig an meinen Taxmaps arbeiten. Das soll sich jetzt aber wieder ändern. Der Start ins Jahr beginnt aber erstmal mit dem obligatorischen Rückblick auf die lohnsteuer-relevanten Beiträge der Konkurrenz. Wie immer schaue ich in:

  • Betrieb und Personal
  • Der Betrieb
  • NWB
  • DStR
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Neue taxmaps (Mindmaps): Umzugskosten, doppelte Haushaltsführung, gemischte Reisen

Ich habe allen taxmaps ein Update verpasst und die bereits bestehenden taxmaps durch drei neue taxmaps ergänzt. Alle taxmaps haben jetzt den Rechtsstand Januar 2020.

  1. Die erste neue taxmap beschäftigt sich mit dem Thema Umzugskosten und ist noch vergleichsweise rudimentär. Sie hat aber schon eine sehr umfangreiche Urteilssammlung, die bis in die 70er-Jahre zurück reicht. Dazu der Hinweis, dass viele Umzugskostensachverhalte in Kombination mit doppelten Haushaltsführungen auftreten (eine doppelte Haushaltsführung beginnt oder endet und das macht einen Umzug erforderlich), so dass sich aus den Urteilen regelmäßig auch Erkenntnisse zu Fragen der doppelten Haushaltsführung ableiten lassen. Die taxmap hat auch schon einige und einige Literaturfundstellen und einige BMF-Schreiben.
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Überarbeitung aller Mindmaps / neue taxmap zur Entfernungspauschale / Jobtickets

Die bestehenden taxmaps wurden überarbeitet. Zum einen wurden die Änderungen aus dem Jahressteuergesetz 2019 eingearbeitet, insbesondere bei der taxmap zur Elektromobilität ist jetzt alles auf dem Rechtsstand 2020.

Die taxmaps haben nun eine einheitlichere Struktur erhalten, damit sie leichter verständlich sind.

  • Gesetzliche Grundlagen sind grün.
  • BMF-Schreiben/OFD-Vfg. sind orange.
  • Literaturfundstellen sind schwarz.
  • BFH-Urteile sind blaugrau.
  • FG-Urteile sind rostrosa.

Es gibt eine neue taxmap zum Thema Entfernungspauschale + Jobtickets, wo insbesondere die maßgeblichen BMF-Schreiben auseinandergezogen werden, damit man schneller findet, was man sucht.

Die taxmap zum Thema Reisekostenrecht wurde entschlackt und besser strukturiert. Sie enthält neben dem aufgebrochen BMF-Schreiben auch ein Prüfungsschema zur Ermittlung der ersten Tätigkeitsstätte. Doppelte Haushaltsführung, Umzugskosten, Gemischte Reisen werden demnächst als separate taxmaps nachgereicht.

Die www.taxmaps.de-Seite selber wurde auch überarbeitet, da WordPress leider keine Tabellen mag.

Rückblick: Literatur rund um das Arbeitsverhältnis im Oktober 2019

Ohne Umschweife direkt zum Thema:

BETRIEB UND PERSONAL

In der Betrieb und Personal Ausgabe 10/2019 geht es schwerpunktmäßig um das Statusfeststellungsverfahren und dem Risiko von Scheinselbständigkeiten. Die üblichen Risiken werden nochmal gut zusammengefasst:

  • Beitragslastverschiebung, §38g SGB IV,
  • Mindestlohnanspruch, Kündigungsschutz,
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall,
  • Nachzahlung tarifvertraglicher Ansprüche, z.B. bAV
  • usw.

Insofern durchaus zutreffend der „Hinweis für die Praxis“, dass einige Tätigkeiten sich bei realistischer Betrachtung schlicht nicht selbständig durchführen lassen – Gruß an all die Gastronomen auf den Kölner Ringen.

Passend zum Thema geht es dann auch noch darum, mittels einer Anrufungsauskunft den lohnsteuerlichen Status eines Mitarbeiters (analog zum Statusfeststellungsverfahren) abzuklopfen. Klar, wenn man das Finanzamt komplett lahmlegen will ist das keine doofe Idee – beliebt macht man sich dadurch aber bestimmt nicht und auf die fehlende Bindungswirkung zwischen Steuer- und SV- Würdigung wird auch gleich hingewiesen.

Ebenfalls interessant ein Beitrag über das BAG Urteil vom 27.02.2019, 5 AZR 354/18, bei dem ausgeführt wird unter welchen Voraussetzungen AT-Angestellt Ansprüche auf Gehaltserhöhung aus betrieblicher Übung ableiten können. Spoiler Alarm: Wenn der Arbeitgeber über Jahre die Tariferhöhungen unterschiedslos an die AT`ler weitergibt, dann hat er ehr schlecht Karten.

DER BETRIEB

In DB 40/2019 zeigt Höfer die Möglichkeiten zur Förderung der bAV bei Einnahme-Überschuss-Rechnern.

In DB 41/2019 fasst Körlings nochmal die arbeitsrechtliche Rechtsprechung zur sachgrundlosen Befristung zusammen und Vossen gibt uns einen Einblick in die Aufklärungspflichten beim betrieblichen Eingliederungsmanagement.

In DB 43/2019 ist der Erlass des FinMin. Mecklenburg-Vorpommern vom 26.09.2019 zu finden, wonach bundeseinheitlich abgestimmt die Überlassung von Unterkunft und Verpflegung bei 24-Stunden-Pflege im ganz überwiegend betrieblichen Interesse erfolgt und nicht zu Arbeitslohn führt.

Außerdem dargestellt von Eufinger, die Arbeitnehmerrechte, die bei internen Untersuchungen bestehen.

NWB

In NWB 40/2019 berichtet Seifert nochmal über das BFH Urteil v. 03.07.2019 – Az. VI R 36/17 bzgl. der unbelegten Brötchen und zieht Parallelen zum Wiesn-Brezn Urteil vom 03.08.2017 – Az. V R 15/17 (zur Umsatzsteuer). Außerdem zieht er Rückschlüsse aus dem lohnsteuerlichen Urteil für die Umsatzsteuer und meint, dass dem Arbeitgeber aus unbelegten Brötchen mithin grds. Vorsteuerabzug zusteht.

Außerdem gibt Geserich einen sehr lesenswerten Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zur Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte, (Urteil v. 4.4.2019 – VI R 27/17; v. 10.4.2019 – VI R 6/17, sowie v. 11.4.2019 – VI R 36/16 und VI R 40/16 und VI R 12/17). Drei Dinge braucht es bekanntermaßen für eine erste Tätigkeitsstätte:
1. eine Ortsfeste Einrichtigung,
2. ein dauerhaftes Tätigwerden und
3. die Zuordnung des Arbeitgebers.
Insbesondere das letzte Merkmal wird hier näher beleuchtet.

Thönnes und Langhoff geben uns in NWB 42/2019 eine rechtliche Einordnung einer „selbständigen“ Tagesmutter aus steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Sicht.

In NWB 43/2019 kommt von Hermes ein Beitrag zur Mahlzeitengestellung und den Auswirkungen auf die Verpflegungsmehraufwendungen bei Flugreisen. Behandelt wird u.a. die fehlende Harmonisierung von Werbungskostenabzug und Sachbezugsversteuerung, die Verpflegung in der Business-Class und in Flughafen-Lounges. Alles durchaus lesenswert.

Ebenfalls in 43/2019 kommt von Bisle ein Beitrag über Stolperfallen in Arbeitsverhältnissen. Thematisiert werden solche mit dem Ehegatten (Dienstwagenüberlassung im Minijob), Nutzungsverboten beim Dienstwagen, Krankenversicherungsbeiträgen i.Z.m. der 44 EUR-Grenze, §3 Nr. 15, Betriebsfahrräder usw. – alles in allem (im positiven Sinne) ein ziemlicher Lumpensammler. Wer nicht zu einem Jahreswechselseminar geht, der kann sich das durchaus gönnen.

DSTR

In DStR 40/2019 gibt uns Wünnemann eine Erste Einschätzung über die Eckpunkte des Klimaschutzprogramms 2030 aus steuerlicher Sicht.

Rückblick: Literatur rund um das Arbeitsverhältnis im September 2019

Wegen Krankheit bin ich etwas spät dran, mit meinem Literatur-Rückblick zum Lohnsteuerrecht. Trotzdem sind ein paar interessante Aufsätze dabei gewesen, auf die ich hier verlinke.

BETRIEB UND PERSONAL

Ausgabe 9 der Betrieb und Personal beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem Thema Mitarbeiterüberwachung. Dr. Besgen zeigt auf, was der Arbeitgeber darf und was er nicht darf.

Darüber hinaus gibt Mader einen Überblick über den neuen §3 Nr. 19 EStG. Beiteiligungen des Arbeitgebers zu Weiterbildungsleistungen i.S.v. §82 SGB III sollen danach steuerfrei sein. Voraussetzung für die Förderung durch das Arbeitsamt ist wohl, dass sich auch der Arbeitgeber an der Maßnahme beteiligt. Einen echten Mehrwert wird die Vorschrift wohl hauptsächlich bei Sprachkursen bilden.

Ebenfalls von Mader, erhalten wir eine lesenswerte Zusammenfassung der neuerlichen BFH-Urteile zum Reisekostenrecht, mit dem Schwerpunkt auf den Leiharbeitnehmern.

Final gibt Altmann noch einen Überblick über Beschäftigungsverhältnisse im Übergangsbereich und geht auf die zwischenzeitlich erlassenen Klarstellungen durch Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenverbände ein.

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Die andere „Kalte Progression“ /
Über die schleichende Entwertung von steuerlichen Grenzwerten

Über die Kalte Progression ist in der letzten Zeit viel geschrieben wurden. Gemeint ist der Umstand, dass man bei gleicher Kaufkraft des Einkommens – also bei einer jährlichen Erhöhung des Einkommens i.H.d. Inflationsrate – automatisch in eine höhere Progressionsstufe rutscht. Theoretisch muss also die Gesamtheit der Steuerpflichtigen irgendwann den Spitzensteuersatz zahlen, wenn die Politik die Tarifeckwerte nicht regelmäßig anpasst. Unpopuläre Steuererhöhungen brauchen von der Politik daher nicht beschlossen werden, sondern sie kommen über die Inflation von ganz alleine.

Dasselbe Prinzip wirkt jedenfalls – bislang ohne große Beachtung in Presse und Fachliteratur – auch auf steuerliche Grenzwerte, z.B. die Entfernungspauschale, die jetzt auf 0,35 EUR angehoben werden soll, um das Klima zu retten. Satire vs. Realpolitik, erkennt noch jemand den Unterschied – jedenfalls hatte man 1967 noch eine Absenkung aus „verkehrspolitischen Erwägungen“ unternommen. Seitdem scheinen sich die Naturgesetze umgekehrt zu haben. Seisdrum.

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Über die schleichende Entwertung von steuerlichen Grenzwerten“
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Rückblick: Literatur rund um das Arbeitsverhältnis im August 2019

Ich glaube, bei uns allen bleibt viel zu wenig Zeit für das Studium von Fachliteratur. Ich hab es als festen Termin im Kalender, sonst würde ich es aufschieben (d.h. ausfallen lassen). Leser dieses Blogs brauchen deswegen aber kein schlechtes Gewissen haben, denn nachfolgend berichte ich wieder, was im vergangenen Monat Interessantes im lohnsteuerlichen Kontext in den Fachzeitschriften geschrieben wurde.

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Rückblick: Literatur rund um das Arbeitsverhältnis im Juli 2019

Für diejenigen, die letzten Monat nicht die Zeit hatten sich durch die – trotz Sommerpause umfangreiche – veröffentlichte Fachliteratur zu arbeiten, werfe ich einen Blick zurück, auf die lohnsteuerrelevanten Fachaufsätze im Juli 2019 in den Zeitschriften Betrieb+Personal, DStR, Der Betrieb und NWB.

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(neue?) Steuerlogik bei gemischten Veranstaltungen

Im Urteil des FG Münster  v. 09.11.2017 – 13 K 3518/15 K (EFG 2018 S. 389 Nr. 5) ging es um die Versteuerung einer gemischten Veranstaltung – zu dem Urteil gibt es jetzt die zugehörige BFH-Entscheidung, welche das Urteil bestätigt und die Revision des Finanzamts zurückweist. Das BFH-Urteil ist leider noch nicht öffentlich zugänglich – soll uns hier aber erst einmal nicht stören, weil das FG-Urteil spannend genug ist.

Der Begriff „Gemischte Veranstaltung“ bedarf aber erst einmal einer Definition. Es werden nämlich verschiedene Sachverhalte in einen Topf geworfen, die meist nur teilweise etwas miteinander zu tun haben. D.h. „DIE“ gemischte Veranstaltung gibt es eigentlich nicht, sondern derer gibt es viele (wie nachfolgend aufgezeigt).

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