Ruhig ist es geworden in diesem Blog. In den letzten beiden Monaten musste ich das Literaturstudium etwas schleifen lassen, weil viele andere Aufgaben angefallen waren. Ich hätte gerne früher berichtet, was es in NWB, Der Betrieb, Lohn und Gehalt direkt und digital, Betrieb und Personal, sowie in der DStR wieder an spannenden Beiträgen zum Lohnsteuerrecht gegeben hat. Seisdrum …. besser spät, als nie.
bAV (betriebliche Altersvorsorge)
Rückblick: Lohnsteuer-Literatur im August 2020
Auch im letzten Monat gab es in NWB, Der Betrieb, Lohn und Gehalt direkt und digital, Betrieb und Personal, sowie in der DStR wieder spannende Beiträge in der Fachliteratur zum Lohnsteuerrecht. Nachfolgend daher meine Zusammenfassung, was die Zeitschriften Relevantes im Kontext der Lohnsteuer anzubieten haben.
Rückblick: Lohnsteuer-Literatur im Mai 2020
Nachfolgend wieder der übliche Rückblick darüber, was in der lohnsteuerlichen Fachliteratur im vergangenen Monat an interessanten Beiträgen erschienen ist. Also, ohne lange Vorrede … „hoch damit und raus mit ihnen“ …
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Rückblick: Lohnsteuer-Literatur im April 2020
Die Zeit im Corona-Homeoffice geht (hoffentlich) bald zu Ende. Alle, die nach ihrer Rückkehr nicht nur den Plot vom Tiger King diskutieren, sondern den Kollegen auch etwas Fachlicheres bieten möchten, die können sich nachfolgend wieder auf Kurs bringen.
Rückblick: Lohnsteuer-Literatur im März 2020
Für alle da draußen in ihrem Homeoffice, die in diesen Corona-Monat außer Netflix auch noch etwas anderes konsumieren möchten, habe ich – wie immer – die Fachzeitschriften nach interessanten lohnsteuerlichen Beiträgen durchgesehen. Nachfolgend meine Fundstücke.
Packen wir es also an – es gibt viel zu lesen:
Rückblick: Lohnsteuer-Literatur im Februar 2020
Bevor der Monat gleich schon wieder rum ist, hier noch schnell der Rückblick auf die spannendsten Veröffentlichungen des letzten Monats:
Betrieb und Personal
Schwerpunktthema im Februar ist Politik und Religion am Arbeitsplatz. Das ist natürlich zuvorderst ein arbeitsrechtliche Thema.
Lohnsteuerlich gibt es einen Bericht von Mader, wann Nachbarschaftshilfe zu einem steuerpflichtigen Arbeitsverhältnis wird. Das scheint ausweislich der von Mader zitierten Urteile im Zusammenhang mit Vorsorgevollmachten offenbar öfters zu Streit mit dem Finanzamt zu führen. Außerdem geht er auf das bundesweit angebotene Projekt „Wohnen für Hilfe“ ein, bei dem Studenten günstig bei älteren Leuten wohnen können und dafür gewisse häusliche Hilfeleistungen erbringen müssen. Hierzu gibt es wohl einen Erlass der Finanzbehörde Hamburg vom 08.12.2016, wonach u.U. in der vergünstigten Wohnraumüberlassung Arbeitslohn beim Studenten anzunehmen ist, während gleichzeitig beim Vermieter in den erbrachten Haushaltshilfeleistungen Vermietungseinkünfte resultieren. Eine geplante Steuerbefreiungsvorschrift (§3 Nr. 49 EStG-E) war aber aus dem JStG 2019 wieder entfernt worden.
Rückblick: Lohnsteuer-Literatur im Januar 2020
Direkt zum Thema – was wurde letzten Monat interessantes geschrieben:
Betrieb und Personal
Schwerpunktthema ist dieses mal „Subunternehmer„. Hierzu ist ein Beitrag von Mader enthalten, der den lohnsteuerlichen Arbeitnehmer vom Subunternehmer differenziert. Besonders geht er auf einfache Tätigkeiten, z.B. Regalaufräumer und Servicekräfte ein. Er zählt eine ganze Reihe an Abgrenzungsmerkmalen auf, die für die Beurteilung herangezogen werden können.
Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht wird das Thema Subunternehmer von Freudenberg aufbereitet. Insofern äußerst lesenswert die Ausführungen zum Vorliegen einer Arbeitnehmerüberlassung in diesen Fällen. Ebenfalls von Freudenberg und auf den vorherigen Artikel aufbauend gibt es einen Beitrag zur Haftung für Beitragsschulden des Subunternehmers in der Gesamtsozialversicherung.
Insoweit ergänzend auch Altmann zur Haftung für Sozialversicherungsbeiträge und zum Inhalt des Paketboten-Schutz-Gesetzes.
Lesenswert nochmal Mader bzgl. der Firmenwagenbesteuerung und den Sonderregelungen für Elektrofahrzeuge ab 2020. Hierzu auch nochmal der Hinweis auf meine Mindmap/taxmap zu diesem Thema. Vor allem spannend am Aufsatz von Mader ist m.E., wie sich bei diesen Fahrzeugen die Gesamtkosten ermitteln (§6 Abs. 1 Nr. 4 – wer mal richtig üblen Kopfschmerz bekommen möchte – der schaut sich mal die Nr. 4 dieses gesetzgeberischen Glanzstücks an).
Steuern sparen bei Abfindung – Teil 3 – Gestaltungsmöglichkeiten
Nun der dritte Teil meiner Reihe über die Steueroptimierung bei Abfindungen. Ausgangsbasis der nachfolgenden Überlegungen ist das folgende Beispiel. Die Steuerberechnungen sind jeweils vereinfachte Schätzungen (ESt/Solz – keine KiSt).
Beispiel:
Die Gesamtsteuerbelastung beträgt:
Das Arbeitsverhältnis zum Mitarbeiter wird im Dezember des Jahres 2019 aufgelöst. Hierfür erhält er 150.000 EUR Abfindung.
In den Monaten zuvor verdiente er (ohne Abfindung und unter Abzug aller steuerrelevanten Kosten) ein zu versteurendes Einkommen von 60.000 €.
In Summe hat er also 210.000 €erhalten.
* ohne Fünftelung = 83.787 €
* mit Fünftelung = 83.787 €
Die Fünftelung wirkt sich hier nicht aus, da der Mitarbeiter mit seinem nicht begünstigten Einkünften bereits im Spitzensteuersatz gem. §32a EStG liegt.
[Berechnung mittels Parmentier-Steuerrechner]
Gehen wir jetzt also einmal die Möglichkeiten durch.
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Steuern sparen bei Abfindung – Teil 1 – Grundlagen
Angeblich haben wir schon wieder Krise und es wird Personal abgebaut. D.h. Abfindungen werden gezahlt und es kommt die Frage nach der Steueroptimierung bei Abfindungen bzw. allgemein nach Optimierungsmöglichkeiten. Nachfolgend daher einmal die praktikablen Basics (ohne Wohnsitzverlegungen nach Malta etc.). Die Ausführungen richtigen sich gleichermaßen an Arbeitnehmer (die überlegen, ob/wie sie ein Angebot des Arbeitgebers annehmen sollen) und Arbeitgeber (die durch Optimierung den Anreiz für die Arbeitnehmer erhöhen möchten).
Eine echte Abfindungsberatung beim Steuerberater ist aufwendig, weil der Steuerberater alle Gestaltungsvarianten über eine Vielzahl von fiktiven Steuererklärungen gegeneinander stellen müsste. Allein für die Frage, was eine Zuflussverschiebung einbringt, wären vier Erklärungen gegeneinander zu stellen. Das alles erfolgt zudem mangels Glaskugel auf einer unbekannten Datenbasis, weil letztlich nicht klar ist, was der Arbeitnehmer im Jahr der/nach Freistellung an weiteren Einkünften noch erzielen wird / welche weiteren Kosten er haben wird.

Wilde Excel-Schubserei bringt also nur bedingt weiter – sie ist m.E. aber auch nicht erforderlich. Man muss lediglich „eine Idee“ davon haben, was auf einen zukommt. Außerdem kann man zwar an einigen Stellschrauben drehen und Optimierungen erzielen, diese müssen aber zur Lebenssituation und zur Lebensplanung passen des Arbeitnehmers passen. Die nachfolgenden Ausführungen sollen hier eine Orientierung bieten.
Rückblick: Literatur rund um das Arbeitsverhältnis im Oktober 2019
Ohne Umschweife direkt zum Thema: BETRIEB UND PERSONAL In der Betrieb und Personal Ausgabe 10/2019 geht es schwerpunktmäßig um das Statusfeststellungsverfahren und dem Risiko von Scheinselbständigkeiten. Die üblichen Risiken werden nochmal gut zusammengefasst: Beitragslastverschiebung, §38g SGB IV, Mindestlohnanspruch, Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Nachzahlung tarifvertraglicher Ansprüche, z.B. bAV usw. Insofern durchaus zutreffend der „Hinweis für die … Weiterlesen …