Rückblick: Literatur rund um das Arbeitsverhältnis im September 2019

Wegen Krankheit bin ich etwas spät dran, mit meinem Literatur-Rückblick zum Lohnsteuerrecht. Trotzdem sind ein paar interessante Aufsätze dabei gewesen, auf die ich hier verlinke.

BETRIEB UND PERSONAL

Ausgabe 9 der Betrieb und Personal beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem Thema Mitarbeiterüberwachung. Dr. Besgen zeigt auf, was der Arbeitgeber darf und was er nicht darf.

Darüber hinaus gibt Mader einen Überblick über den neuen §3 Nr. 19 EStG. Beiteiligungen des Arbeitgebers zu Weiterbildungsleistungen i.S.v. §82 SGB III sollen danach steuerfrei sein. Voraussetzung für die Förderung durch das Arbeitsamt ist wohl, dass sich auch der Arbeitgeber an der Maßnahme beteiligt. Einen echten Mehrwert wird die Vorschrift wohl hauptsächlich bei Sprachkursen bilden.

Ebenfalls von Mader, erhalten wir eine lesenswerte Zusammenfassung der neuerlichen BFH-Urteile zum Reisekostenrecht, mit dem Schwerpunkt auf den Leiharbeitnehmern.

Final gibt Altmann noch einen Überblick über Beschäftigungsverhältnisse im Übergangsbereich und geht auf die zwischenzeitlich erlassenen Klarstellungen durch Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenverbände ein.

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Rückblick: Literatur rund um das Arbeitsverhältnis im Juni 2019

Was gab es rund ums Arbeitsverhältnis Lesenswertes bei den anderen Fachmedien? Hier eine kleine Zusammenstellung:

In Der Betrieb 26/2019 erläutern Rein und Alles , wann aus betrieblicher Übung ein Anspruch auf betriebliche Altersversorgung entstehen kann. Inhaltlich geht es um das BAG Urteil v. 13.11.2018 – 3 AZR 103/17.

Alle Arbeitgeber (unabhängig von der Größe) haben gem. §164 Abs. 1 SGB IX die Verpflichtung, zu prüfen, ob freie Stellen mit Schwerbehinderten besetzt werden können. Wie das genau geht, dass beschreibt Kleinebrink in Ausgabe 26/2019 von Der Betrieb sehr umfassend.

Reitzug kommentiert in Heft 25/2019 von Der Betrieb das BAG-Urteil 9 AZR 383/18, bei dem es um die Unwirksamkeit einer Rückzahlungsklausel für Ausbildungskosten eines Verkehrspiloten ging. Die Rückzahlungsvereinbarung im konkreten Fall war zu weitreichend und damit nichtig.

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(Für wen) Lohnt sich betriebliche Altersvorsorge?

Ich werde im Bekanntenkreis gelegentlich gefragt, ob der Abschluss eines – vom Arbeitgeber angebotenen – Altersvorsorgevertrages lohnend ist bzw. ob es sinnvoll ist in einen bestehenden Vertrag mehr Geld umzuwandeln, schließlich würde man damit ja erheblich Steuern und Abgaben sparen können.

Die Arbeitgeber sollen sogar verpflichtet werden bzw. aufgrund arbeitsrechtlicher Nebenpflichten bereits verpflichtet sein, über die Möglichkeiten der bAV aufzuklären. Sogar Beratungsdokumentation seitens des Arbeitgebers wird teilweise verlangt, damit der Arbeitgeber sich insoweit von späteren Schadenersatzansprüchen enthaften kann. Auf Mitarbeitern und Arbeitgebern lastet also ein gewisser Druck hier etwas zu tun, aber macht das überhaupt Sinn? Wenn der Arbeitgeber aber verpflichtet ist, „über die Vorteile umfassend aufzuklären“, dann muss das doch auch automatisch gut sein, oder?

Ich selbst musste mich kürzlich auch persönlich mit dieser Frage auseinander setzten. Aus meinem ersten Arbeitsverhältnis in der Privatwirtschaft hatte ich noch einen Direktversicherungsvertrag, der bis zum Arbeitgeberwechsel Mitte 2018 monatlich fleißig bespart wurde.  Ich hatte die Sinnhaftigkeit nie wirklich in Frage gestellt. Ehr aus Faulheit hatten ich den neuen Arbeitgeber bisher nicht um Fortführung des Vertrages gebeten. Als ich mit dem Blogpost anfing, sollte das also auch ein Tritt in den Hintern für mich selber sein, jetzt mal zu Potte zu kommen. 

Also erstmal eine Bestandsaufnahme: Jährlich bekam ich vom namenhaften deutschen Versicherer eine Beitragsinformation mit einer Rentenprognose, welche (untereinander gelegt) für die Jahre 2011 bis 2017 im Ergebnis nachfolgend dargestellt wird.

Erste Überraschung: Das Positiv-Szenario hatte binnen 6 Jahren fast ein Drittel an Wert verloren.  Das war dann mal der erste Dämpfer, aber klar…“Niedrigzinsphase“ ….muss halt so sein. Die eigentliche Rendite kommt ja auch durch die Förderung (also das Sparen von Steuern und Abgaben), denke ich mir. Also Augen zu und durch?

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Überblick über Lohnsteuer und Sozialversicherung in der betrieblichen Altersvorsorge


Nachdem ich kürzlich auf einem Seminar der Deutschen Rentenversicherung zum Thema „Sozialversicherungspflicht in der betrieblichen Altersvorsorge“ war, habe ich einmal versucht Steuer- und Beitragspflicht in einer Gesamtdarstellung übersichtlich aufzubereiten. Die kostenfreien Seminare des Prüfdienstes möchte ich hier allen nochmal ausdrücklich ans Herz legen. Wer allerdings in Köln-Rodenkirchen teilnehmen möchte, sollte bedenken, dass wir ehr die Steuererklärung auf dem Bierdeckel haben werden, als dass man dort einen Parkplatz findet.


In der linken Reihe geht es um die Behandlung in der Beitragsphase und in der rechten Reihe geht es um die Behandlung in der späteren Rentenphase.
Das Thema ist einigermaßen komplex – falls also jemand Fehler findet oder Ergänzungen hat, kann er sie mir gerne mailen, ich werde das dann gerne korrigieren/ergänzen und eine aktualisierte Versionen online stellen. So eine Übersicht kann natürlich nicht alle Sondersachverhalte berücksichtigen.

Die Map enthält auch eine Sammlung von Urteilen, Links und die aktuellen BMF-Schreiben zur Versteuerung der privaten Altersvorsorge und der betrieblichen Altersvorsorge. Auch hier freue ich mich über ergänzende Zuschriften.

Hier der Link, auf die unten dargestellte Altersvorsorge-Map!

Altersteilzeit: Risiko in der Außenprüfung?

Die Causa Porsche gibt Anlass der o.g. Frage nachzugehen. Die Bild-Zeitung, Spiegel-Online und ein paar Andere berichteten in der vergangenen Woche über eine Lohnsteueraußenprüfung bei Porsche, die wohl etwas aus dem Ruder gelaufen ist. Eine der Feststellungen betraf wohl das Thema Altersteilzeit.

Das tut mir einerseits für die Kollegen dort sehr leid, andererseits ist es durchaus zu begrüßen, wenn durch solche mediale Aufmerksamkeit den Geschäftsführern und Vorständen allerorten die Risiken bewusst werden und Steuerabteilungen mehr Rückhalt bekommen. Die Risiken sind heute augenscheinlich nicht mehr nur monetär, sondern wegen all der Steuerskandale der letzten Jahre (Panama Papers etc.) besteht hier nunmehr ein signifikantes Reputationsrisiko. In der Bild-Zeitung ist
z.B. bereits von einer „Steueraffäre“ die Rede.

Aber zurück zur Altersteilzeit: Ich muss zugeben, ich selbst hatte hier erstmal auch kein gesteigertes Problembewusstsein bei diesem Thema.

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Europaweite private Altersvorsorgeprodukte (PEPP)

Und noch einer aus der Kategorie mit den Abkürzungen: Die EU (genauer das EP mittels EU-Verordnungsvorschlag) prüft die Einführung eines europaweiten privaten Altersvorsorgeproduktes (PEPP). Also….Altersversorgung mit PEPP klinkt für mich zumindest vom Namen her spannender als z.B. „Wohnriester“. PEPP steht für Pan-European-Pension-Produkt. „Die Mitgliedstaaten werden ermutigt, nach Einführung des PEPP die steuerliche Förderung, die sie nationalen privaten Altersvorsorgeprodukten zukommen lassen, auch dem PEPP einzuräumen, sodass ein künftiges PEPP selbst dann in den Genuss der bestehenden nationalen steuerlichen Anreize für private Altersvorsorgeprodukte kommen kann, wenn es nicht alle nationalen Voraussetzungen für die steuerliche Förderung erfüllt.“ Anreize derzeit sind ja der Sonderausgabenabzug und die Zulagen. Bleibt also zu hoffen, dass sich das positiv auf die Kosten und mithin auf die Rendite der Produkte auswirkt.

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