Lohnt sich eine steuerliche Beratung beim Erhalt einer Abfindung?

Ich werde immer wieder gefragt, ob sich beim Erhalt einer Abfindung eine steuerliche Abfindungsberatung lohnt. Rechnet sich das – oder kann man sich das sparen? Diese Frage ist nicht so ganz einfach zu beantworten.

In der Regel sind die Kosten für eine Steuerberatung angesichts der im Folgenden dargestellten Einsparmöglichkeiten vernachlässigbar. Es rechnet sich also eigentlich immer. In der Regel kann man eine Menge Steuern sparen. Aber der Reihe nach.

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Wachstumschancengesetz und Abfindungen (Fünftelungsregelung)

Zwangs-Darlehen für den Fiskus aufgrund Fachkräftemangel im BMF

Als Christian Linder letztes Jahr in seinem Ministerium Vorschläge zum Bürokratieabbau für das Wachstumschancengesetz eingefordert hat, muss er auch an der der Tür vom Lohnsteuerreferat geklopft haben. Den Beamten dort ist nichts besseres eingefallen, als die Fünftelungsregelung im Lohnsteuerabzug abzuschaffen. Fünftelung gibt es künftig nur noch bei der Jahre später fälligen Einkommensteuererklärung – bis dahin müssen Arbeitnehmer dem Staat künftig ein regelmäßig 6-stelliges Darlehen gewähren. Damit schafft man ganz sicher Wachstumschancen und baut Bürokratie ab.

Die Beamten im Lohnsteuerreferat des BMF haben damit einmal mehr bewiesen, dass Sie eher das Rechtsstaats-Bewusstsein von Reichsbürgern haben und an dieser bedeutsamen Stelle im Ministerium (zweithöchste Einnahmequelle des Staates) komplett ungeeignet sind. Archiv oder Poststelle, wären geeignetere Einsatzstellen. Sie haben außerdem bewiesen, dass ihnen auch jede noch so offensichtlichste Lüge gerade Recht ist, um ihre kranken Gesetze begründen zu können.

Es ist ein Skandal. Hier verlieren Arbeitnehmer ihren Job. Viele sind dadurch gerade auch finanziell in einer schwierigen Situation. Für viele, die Jahrzehnte im selben Unternehmen gearbeitet haben, bricht vielleicht gerade eine Welt zusammen – sie erleben ein traumatisches Ereignis und müssen sich beruflich neu erfinden.

D.h. Geld wird benötigt z.B. für Weiterbildungskosten, für freiwillige Renteneinzahlungen oder für die unternehmerische Existenzgründung. Und in dieser Situation hält der Fiskus die Hände auf und will von den Arbeitnehmern durch überhöhten Lohnsteuerabzug ein völlig unberechtigtes Darlehen. Und das alles nur, weil ein Reichsbürger im Bundesfinanzministerium keinen Bock mehr hatte, das Thema bei der Erstellung des jährlichen Programmablaufplans für die Ermittlung der Lohnsteuer zu berücksichtigen.

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Beim Dienstwagen Steuern sparen mit WISO Steuer oder ELSTER – tageweise Versteuerung (0,002%-Methode)

Der Artikel richtet sich an Dienstwagenfahrer, die letztes Jahr den PKW voll versteuert haben, aber corona-bedingt kaum an der ersten Tätigkeitsstätte waren. Durch den Trend zum mobilen Arbeiten wird sich auch künftig die Situation ergeben, dass zu viel versteuert wurde. Der Beitrag vermittelt ein rechtliches Grundverständnis, zeigt Schritt für Schritt auf, wie der Korrekturwert zu erfassen ist und vor allem, über welche Probleme man dabei stolpern kann.

Warum die WISO Software? Zum einen benutzen die meisten meiner Mandanten die Software. Zum anderen hat sie eine spezielle Funktion für die Dienstwagenkorrektur, die es einem vergleichsweise einfach macht. Geld hab ich dafür keins bekommen, der Steuerberater ist schließlich schon nach der Berufsordnung unbestechlich (zumindest dieser hier). Alternativ zeige ich aber auch, wie das ganze über ELSTER geht.

Da das Thema unter Umständen erfahrungsgemäß viele Diskussionen mit dem Finanzamt verursachen kann, gebe ich relativ viele Rechtsgrundlagen mit an die Hand. Wenn die das Finanzamt nicht überzeugen können, dann hilft leider manchmal nur der Weg zum (spezialisierten) Steuerberater.

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Steuern sparen bei Abfindungen – Teil 15 – Rentenzahlungen

Eine Möglichkeit zum Steuern sparen bei Abfindungen ist die Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung. Die Einzahlung soll verlorene Rentenpunkte aufgrund Scheidung oder geplanten vorzeitigen Renteneintritt ausgleichen (Rentenausgleichszahlung).

Beteiligt sich der Arbeitgeber an dieser Einzahlung (im Regelfall gegen Minderung der Abfindungshöhe), dann kann diese Arbeitgeberbeteiligung steuerfrei sein (50%-tiger steuerfreier Arbeitgeberanteil). Die Arbeitgeberbeteiligung ist aber nur in wenigen Fällen wirklich sinnvoll. In den allermeisten Fällen braucht es den Arbeitgeber für diese Gestaltung nicht.

Der nachfolgende Beitrag stellt die rechtlichen Grundlagen dar, erläutert den Ablauf und zeigt auf, in welchen Fällen eine Arbeitgeberbeteiligung sinnvoll ist und in welchem man auf diese besser verzichten sollte.

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Management von Außenprüfungen mit Mindmaps

Leser des Blogs werden die Mindmaps (taxmaps) kennen, mit denen ich für einzelne Themen die Rechtslage (Urteile, Verwaltungsanweisungen etc.) gebündelt zusammenstelle.

Außerdem hatte ich in 2019 darüber geschrieben, wie mir Mindmaps bei der Literaturrecherche helfen und wie ich mir damit bei komplexen Steuerproblemen Klarheit verschaffe (recherche-mit-mindmaps-am-beispiel-arbeitslohn).

Mindmaps können in der Praxis aber meines Erachtens auch bei laufenden Außenprüfungen sehr gut genutzt werden, damit man nicht den Überblick verliert. Wie sowas konkret aussehen könnte, soll hier anhand eines Praxisbeispiels verdeutlicht werden.

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Steuern sparen bei Abfindung – Teil 14 – Arbeit im Ausland

Dies wird ein eher kurzer Beitrag. Ausgangspunkt war die folgende Frage: Kann man Steuern sparen bei der Abfindung, wenn man statt im Inland besser im Ausland arbeitet – oder ob das nicht egal ist.

Die ausländischen Einkünfte sind dann zwar regelmäßig steuerfrei, aber unterliegen ja trotzdem dem Progressionsvorbehalt. Dieser soll ja eigentlich dafür sorgen, dass alle Steuerzahler gleich nach Ihrer Leistungsfähigkeit besteuert werden.

Das Bauchgefühl würde hier also sagen: Für die Versteuerung der inländischen Abfindung kann es also keinen Unterschied machen, ob das restliche Geld im Inland oder im Ausland (v)erdient wird – der Steuersatz für die Abfindung sollte immer identisch sein.

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Steuern sparen bei Abfindung – Teil 13 – Steuerberater: Problem oder Lösung?

Klassische Arbeitnehmerveranlagung hat der Steuerberater früher gerne dem Lohnsteuerhilfeverein überlassen. Zuletzt haben Steuerberater aber vermehrt ihr „Herz für Arbeitnehmer“ wieder entdeckt – jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer eine Abfindung erwartet. Die Google-Suche „Abfindung Steuerberater“ bringt immerhin 120.000 Ergebnisse zu Tage.

Zuletzt hatte ich wiederholt Mandanten, die zuvor bei ihrem langjährigen Steuerberater eine Abfindungsberatung gemacht haben. Die Beratungsqualität war – anders als die spätere Honorarrechnung – nicht unbedingt ordentlich. Die Mandanten waren eher enttäuscht – teilweise hatten sie aber sogar erhebliche Probleme, überhaupt jemanden für diese Art der Beratung zu finden.

Dieser Beitrag soll Arbeitnehmer mit erwarteter Abfindung in die Lage versetzen, mit Ihrem Steuerberater auf Augenhöhe zu verhandeln. Der Beitrag soll Arbeitnehmer ferner in die Lage versetzen, durch geeignete Fragen im Vorfeld die erwartbare Beratungsqualität abschätzen zu können. Es geht um ähnlich große Summen, wie bei einem Hausbau – da sollte man sich bei den Zahlen nicht nur auf sein Bauchgefühl verlassen müssen.

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Rückblick: Lohnsteuer-Literatur im Mai bis Juni 2021

Wer sich nichtmehr aus dem Haus traut, weil einen dort wahlweise Unwetter oder Extremhitze erwarten, der bleibt besser daheim und beschäftigt sich mit dem Studium der Fachliteratur. Diese – sonst eher lästige – Tätigkeit weiß man dieser Tage vielleicht etwas mehr zu schätzen, wenn das eigene Haus nicht weggespült wurde und das größte Problem die rückständige Literaturrecherche ist. Nachfolgend daher der Literatur-Rückblick für die Lohnsteuer für die Monate Mai bis Juni.

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Rückblick: Lohnsteuer-Literatur im März und April 2021

Im letzten Rückblick hatte ich irrig Jan/Feb 2020, anstatt 2021 stehen. Hat aber scheinbar keiner gemerkt. Das spricht für intelligentes Lesen: Das Gehirn korrigiert quasi unterbewußt Fehler, blendet sie aus und nur die zutreffenden Informationen werden verarbeitet. Scheint aber nur bei kleineren Fehlern zu funktionieren. Wenn ich in die Neufassung von §8 Abs. 1 EStG (Barlohn-/Sachlohnabgrenzung) schaue, dann findet bei mir jedenfalls keine intelligente Korrektur statt. Vielleicht ist für intelligentes Lesen ja Voraussetzung, das auch etwas Intelligenz in die Grundtexte geflossen ist, damit das Gehirn auf der Basis eine Korrektur vornehmen kann. Seisdrum – schauen wir, was die Kollegen zuletzt geschrieben haben.

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Steuern sparen bei Abfindung – Teil 12 – Gehaltsabrechnung, Steuererklärung und Steuerbescheid!

Will man bei Erhalt einer Abfindung Steuern sparen und daher die Anwendung der Fünftelungsregelung sicherstellen, dann muss auf drei einfache Punkte achten:

  • die Abfindung in der Lohnabrechnung/Gehaltsabrechnung
  • die Abfindung im Steuererklärungsformular
  • die Abfindung im Steuerbescheid

Details dazu finden sich im nachfolgenden Beitrag. Der elektronische Datenabruf (die sogenannte „vorausgefüllte Steuererklärung“) vereinfacht die Sache dabei ganz erheblich.

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