Im letzten Rückblick hatte ich irrig Jan/Feb 2020, anstatt 2021 stehen. Hat aber scheinbar keiner gemerkt. Das spricht für intelligentes Lesen: Das Gehirn korrigiert quasi unterbewußt Fehler, blendet sie aus und nur die zutreffenden Informationen werden verarbeitet. Scheint aber nur bei kleineren Fehlern zu funktionieren. Wenn ich in die Neufassung von §8 Abs. 1 EStG (Barlohn-/Sachlohnabgrenzung) schaue, dann findet bei mir jedenfalls keine intelligente Korrektur statt. Vielleicht ist für intelligentes Lesen ja Voraussetzung, das auch etwas Intelligenz in die Grundtexte geflossen ist, damit das Gehirn auf der Basis eine Korrektur vornehmen kann. Seisdrum – schauen wir, was die Kollegen zuletzt geschrieben haben.
NWB
In Heft 10 gibt es von Schmitt einen Beitrag zur erhöhten Entfernungspauschale für Fernpendler.
In Heft 11 dann einen Beitrag von Ronneberger zur Dienstwagenversteuerung. Offensichtlich gibt es da Streit mit der Finanzverwaltung bzgl. der Ermittlung der korrenten Entfernung.
In Heft 12 erklärt uns Kastenbauer, wie man mit Tankgutscheinen und Werbflächenentgelt den Nettolohn optimiert. Manche Themen sind einfach nicht tod zu kriegen.
Außerdem in Heft 12, der Beitrag von Schmidt bzgl. steuer-, sozialversicherungs-, bilan- und arbeitsrechtlicher Hintergründe zur verbilligten Wohnungsvermietung an Arbeitnehmer. Eine echte Fleißarbeit und spannend zu lesen.
In Heft 13 gibt uns Stier einen Rundumblick auf das Kurzarbeitergeld (steuer- und beitragsrechtlich).
Hamacher und Jeuckens beleuchten in Heft 14 den Gesetzesentwurf zur Mitarbeiterkapitalbeteilung (§19a EStG).
Urban beschäftit sich in Heft 15 mit dem FG Urteil zum Sonderausgabenabzug von – durch den Arbeitgeber steuerfrei erstatteten – Kindergartenbeiträgen.
Löhne und Gehälter professionell
Die von mir sehr geschätzte Kollegin Weber gibt einen Überblick zum Zusätzlichkeitskriterium bei Mitarbeiterbenefits.
Außerdem fasst sie auch die Änderungen aus dem aktualisierten BMF-Schreiben bzgl. Reisekosten umfassend zusammen.
Lohn und Gehalt > direkt digital
Außerdem erklärt uns Frau Karbe-Geßler, wie der Solidaritätszuschlag ab 2021 berechnet wird. Das lässt sich aus dem Gesetz leider ziemlich schlecht herauslesen. Jeder der also Bedarf hat, den Soli manuell nachzurechnen, dem sei dieser Artikel empfohlen.
Der Betrieb
In Heft 10 haben wir mal einen echten Beitrag von Werth. Okay – die Wortspiele hier waren auch schonmal lustiger. Es geht um Lohnzufluss bei der verbilligten Nutzung von Fitnesseinrichtungen. Dazu gibt es im Heft auch das passende Urteil. Nach meinem Verständnis geht es hier um den Gympass-Fall / ein Fitnesstudio-Produkt was am Markt für normale Kunden nicht verfürgbar ist, sondern sich explizit an Arbeitgeber richtet. Der BFH wendet hier §37b grundsätzlich an, aber noch nicht konkret, weil die 44 EUR Grenze noch nicht erreicht ist. Und bewerten tut er das Ganze daher mit dem Aufwand. Aber nicht mit dem Aufwand aus dem §37b, sondern mit einem aus §8 Abs. 2 S. 1 abgeleiteten Aufwandsbegriff. Wenn die Arbeitnehmer im Urteilsfall keine Zuzahlung geleistet hätten, dann hätten sie die 44-EUR-Grenze überschritten und dann hätte der BFH den Geldwerten Vorteil mit dem Aufwand bewertet. Aber nicht mit dem aus §8 Abs. 2 S. 1 abgeleiteten Aufwand, sondern mit dem Aufwand aus §37b. Kannste dir garnicht ausdenken sowas.
Kein Lohnsteuerthema – aber zu gut um es hier unerwähnt zu lassen. In Heft 13 „Bilanzielle Fragestellungen beim Cannabis-Anbau„. Ich hab für mich mitgenommen, ich bin noch nicht bilanzierungspflichtig, sondern es ist alles nur gegen meinen grau-grün-violetten Star und für Freunde und Familie.
In Heft 17 becschäftigt sich Hahn mit der Formulierung einer Nettolohnvereinbarung im Kontext einer geringfügigen Beschäftigung.
DStR
In DStR 10 versucht sich Bergan (auf 7 Seiten!!!) an einer ersten Analyse über die neue „Home-Office-Pauschale“.
Ott beschäftigt sich in DStR 12 mit dem Gleichlauf von erster Tätigkeitsstätte bei Arbeitnehmern mit der ersten Betriebsstätte beim Unternehmer.
Im Heft 13 dann Mandler zum Lohnsteuereinbehalt in der Seeschifffahrt. Wers braucht.
In Heft 15 gibt uns Eismann ein Lohnsteuer-Update 2021 und informiert über die wesentlichen gesetzlichen Neuerungen.
In Heft 16 dann Reiserer/Evke/Hagen zum Interim-Management in der Sozialversicherung.
Betrieb und Personal
In Heft 4 beschäftigt sich Mader mit den BFH Urteilen VI R 11/18 und VI R 12/18 und der frage, wann übernommene Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung Arbeitslohn darstellen und wann die Übernahme im überwiegend betrieblichen Interesse ist.
Schwerpunktthema in Heft 4 sind Diskiminierungen im Bewerbungsverfahren. Passend dazu gibt es von Mader eine Zusammenfassung zur steuerlichen Behandlung von Entschädigungen. Des Weiteren erhalten wir von Mader auch noch einmal eine Zusammenfassung über die Auswirkungen des Jahressteuergesetzes 2020.
Schwerpunktthema von Heft 3 waren Geldleistungen, Geschenke und sonstige Sachbezüge. Also endlich mal wieder ein echtes Lohnsteuerthema.
Außerdem in Heft 3 eine Zusammenfassung von Mader zu den neuen Urteilen im Reisekostenrecht (Werksbahn-Lokomotivführer / Postzusteller / Rettungsassistent).