Wer sich nichtmehr aus dem Haus traut, weil einen dort wahlweise Unwetter oder Extremhitze erwarten, der bleibt besser daheim und beschäftigt sich mit dem Studium der Fachliteratur. Diese – sonst eher lästige – Tätigkeit weiß man dieser Tage vielleicht etwas mehr zu schätzen, wenn das eigene Haus nicht weggespült wurde und das größte Problem die rückständige Literaturrecherche ist. Nachfolgend daher der Literatur-Rückblick für die Lohnsteuer für die Monate Mai bis Juni.
NWB
In 20/2021 geschätze Kollegin Susanne Weber zur lohnsteuerlichen Behandlung von Gutscheinen und Geldkarten.
In 22/21 Arens zur Verjährung von Sozialversicherungsbeiträgen und Hinterziehung von Steuern. Der Straftatbestand des §266a StGB wird in Unternehmen oft übersehen. Im Ergenis kann man sagen, dass dass die Verjährung der Straftat deutlich früher eintritt, als die Verjährung der Beitragsforderung. Vielleicht ist das dem ein oder anderem dann in der Situation ein Trost.
In 23/2021 Eilts zu Beitragszuschüssen zur Krankenversicherung/Pflegeversicherung.
In 24/2021 wieder Eilts mit aktuellen Hinweisen zu den Arbeitgeberpflichten bei kurzfristiger Beschäftigung.
In 25/2021 gibt uns Olbertz Hinweise zur Vertragsgestaltung bei der Beschäftigung von Rentnern. Desweiteren Hinweise zum Versicherungsschutz, beim Tätigwerden im Homeoffice.
Löhne und Gehälter professionell (LGP)
Einen überaus lesenswerten Schwerpunktbeitrag von Daniel Denker und Marvin Gummels gibt es zu dem Thema Zugangskarten für Fitnessstudios, die von mehreren Arbeitnehmern tageweise (geteilt) genutzt werden. Hier soll kein vergleichbarer Tagespass, sondern die Gesamtkosten des Arbeitgebers den geldwerten Vorteil darstellen.
In einem weiteren Schwerpunktbeitrag beschreiben die zwei auch die lohnsteuerlich korrekte Behandlung der Überlassung von Fahrberechtigungen im Personenfernverkehr (also alles was keine Jobtickets sind, die rechtliche Bewertung der Überlassung oder Bezuschussung von Jobtickets hatten sie nämlich schon in einem anderen Beitrag behandelt).
Und nochmal die beiden, dieses mal mit einem Beitrag zu den aktuellen Spielregeln für Steuer- und Sozialversicherungsfreie Kindergartenzuschüsse.
Susanne Weber beschreibt die neuen Möglichkeiten zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung durch das Fondstandortgesetz.
Lohn und Gehalt > direkt digital
Der von mir sehr geschätzte Kollege Strohner gibt in Heft 4 Hinweise zur Versteuerung des Firmenwagens, beim Arbeiten im Homeoffice während Corona.
Ebenfalls lesenswert der Beitrag von Manthey zu den steuerlichen Folgen bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung und der daraus u.U. resultierenden Entleiherhaftung.
Wer noch nicht genut Literatur zu dem Thema gelesen hat, kann sich durch Stier auch nochmal Klarheit zu Gutscheinen und Geldkarten verschaffen.
Der Betrieb
In Heft 18 abgedruckt das BFH Urteil vom 11.02.2021 – VI R 50/18 zum Ansatz von pauschalen Kilometersätzen bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Kilometerpauschalen kommen nicht in Betracht, wenn der Arbeitnehmer regelmäßig nur mit der Bahn fährt.
Ebenfalls dort abgedruckt, das BMF-Schreiben zur Abgrenzung von Geld- und Sachbezügen.
In Heft 19 abgedruckt die Umsetzungshilfe des BMF zu den steuerfreien Gesundheitsmaßnahmen §3 Nr. 34 EStG.
In Heft 21 das BFH Urteil vom 16.12.2020 – VI R 35/18 zur ersten Tätigkeitsstätte eines Gerichtsvollziehers.
Ebenfalls lesenswert in Heft 21 der Beitrag von Hick, zu den Einschränkungen der Gewährung von Sachzuwendungen mittels Prepaid-Kreditkarten, u.a. mit dem Hinweis, dass der Einsatz von Prepaid-Kreditkarten mit überregionaler Akzeptanz und ohne Einschränkung der Produktpalette kein Sachbezug in den Augen des BMF darstellt. Er meint, das BMF-Schreiben ist sicherlich keine „Förderung innovativer und digitaler Geschäftsstrukturen“. Recht hat er: Innovativ wird man im BMF nur, wenn es darum geht die BFH Rechtsprechung über Nichtanwendungsgesetze auszuhebeln.
In Heft 22 Hänser und Böhme zur Abziehbarkeit von Aufwendungen im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung. Schwerpunkt liegt auf den Kosten der Einrichtung. Diese sind neben den Unterkunftskosten zu berücksichtigen. Einrichtungsgegenstände oberhalb der GWG-Grenzen sind abzuschreiben. Die spätere Entnahme/private Verwendung ist unschädlich (z.B. nach Ende der doppelten Haushaltsführung). Im BMF-Schreiben zu den Reisekosten werden „einmalige Aufwendungen bis 5.000 EUR nicht beanstandet“. Die Autoren sind allerdings der Auffassung, dass auch höhere Kosten berücksichtigungsfähig sind, solange sie „notwendig“, d.h. für das allgemeine Führen eines geordneten Haushalts unabdingbar sind. Außerdem der Hinweis, dass Betriebskostennachzahlungen/-erstattungen erst im Zu-/Abflussjahr zu berücksichtigen sind. Kritik wird an der 1000-EUR-Grenze geübt, weil diese sich an der Durchschnittsbruttokaltmiete orientiert und dabei nicht auf lokale Gegebenheiten Rücksichtg genommen wird. Sehr lesenswert und wie bei DB üblich, mit vielen interessanten Fußnoten versehen.
Ebenfalls in Heft 22 die gleichlautendenden Ländererlasse zur verbilligten Überlassung von Flügen durch Luftfahrtunternehmen an ihre Mitarbeiter.
Heft 24 Harz/Rösch/Neutzner/Thos zur neuen Förderung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen durch das FoStoG.
Heft 25 die Verwaltungsanweisung des Finanzministeriums Schleswig-Holstein vom 21.05.2021 zum Wechsel der Bewertungsmethode beim Dienstwagen. Das FinMin verdeutlicht nochmal die restriktive Auffassung zur Finanzverwaltung, dass eine 0,03%-Versteuerung auch dann zu erfolgen hat, wenn der Mitarbeiter den kompletten Monat im Homeoffice war. Insoweit nichts neues – außer der Hinweis, dass auch rückwirkend im Lohnsteuerabzugsverfahren für das ganze Jahr von der 0,03%-Versteuerung zur tageweisen Versteuerung (0,002%) gewechselt werden darf. Das hatten einige im BMF-Schreiben vom 04.04.2018 anders reininterpretiert.
Ebenfalls in Heft 25 ein Beitrag von Koch zur Erfüllung des Arbeitgeberzuschusses nach §1a Abs. 1a BetrAVG.
In Heft 26 das BFH Urteil vom 16.12.2020 – VI R 19/18 bzgl. Zuzahlungen des Arbeitnehmers für einen Dienstwagen. Einmalzahlungen sind gleichmäßig aufzuteilen, auf den Zeitraum für den sie geleistet werden. Die verteilten Beträge mindern dann den geldwerten Vorteil.
DStR
In Heft 18 das Urteil zur ersten Tätigkeitsstätte bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung. Wenn ich den alten Vertrag mit der Heimatgesellschaft ruhen lasse und einen neuen Vertrag mit der Gastgesellschaft mache, dann habe ich dort eine erste Tätigkeitsstätte und bin nicht lediglich auf Dienstreise.
In Heft 19 behandelt Michael Müller die offenen Fragen und Fallstricke in Bezug zur Homeoffice-Pauschale. Er bemängelt zu Recht, dass die Regelung befristet ist. Der Gesetzgeber ist hier scheinbar noch nicht in der neuen Arbeitswirklichkeit angekommen. Außerdem hält er die Begrenzung auf 120 Tage (600 EUR / 5 EUR pro Tag) für unbegründet. Er rät davon ab, vereinfachend einfach die Entfernungspauschale geltend zu machen, obwohl die Arbeitsstätte nicht aufgesucht wurde. Außerdem vertritt er den Standpunkt, dass die Homeoffice-Pauschale nicht nur für Tätigkeiten in der eigenen Wohnung zu gewähren ist. Sie soll auch für Arbeiten „aus dem Biergarten“ freifen. Prost! Desweiteren geht er auf die Nachweiserfordernisse ein und thematisiert hier Eigenbelege und Arbeitgeberbescheinigungen. Der Arbeitgeber wird aber gerade nicht bescheinigen können, dass der Mitarbeiter zuhause tätig wurde. Zu Recht führt er aus, dass eine „Bescheinigung ins Blaue“ für den Arbeitgeber erhebliche Gefahren mitbringt.
In Heft 21 gibt es das Urteil des BFH vom 01.12.2020 – VIII R 40/18, in dem der BFH einen Veräußerungserlös aus einer Managementbeteiligung ausnahmsweise nicht als Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit beurteilt hat. Ausnahmsweise lagen diesmal Kapitaleinkünfte vor.
Zwar kein Lohnsteuerthema, aber trotzdem spannend: In Heft 22 beleuchten Arendt/Dworog und Thomer die ertragssteuerliche Abgrenzung und die probleme der erweiterten Gewerbesteuerkürzung, wenn Immobilienunternehmen in ihren Objekten Ladeinfrastrutur für E-Fahrzeuge zur Verfügung stellen.
Ebenfalls in Heft 22 von Richter der Blick ins Sozialversicherungsrecht.
In Heft 25 der Erlass des Finanzministeriums Thüringen vom 01.03.2021 bzgl. der Lohnsteuerlichen Behandlung von Arbeitgeberzuschüssen zum elektronischen Heilberufsausweis.
Betrieb und Personal
Schwerpunktthema der Mai-Ausgabe ist die betriebliche Gesundheitsförderung, zu der uns Mader einige lohnsteuerliche Hinweise gibt.
In Heft 6 geht es dann um Wegeunfälle. Mader hat zum Thema Lohnsteuer bei Unfallkosten einen recht umfangreichen und lesenswerten Beitrag parat.
Natürlich behandelt in Heft 6 aber auch Mader das neue BMF-Schreiben zur Abgrenzung von Bar- und Sachlohn.
Rückblick
Ein Rückblick auf die Monate März und April gibt es natürlich ebenfalls.