Eine Möglichkeit zum Steuern sparen bei Abfindungen ist die Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung. Die Einzahlung soll verlorene Rentenpunkte aufgrund Scheidung oder geplanten vorzeitigen Renteneintritt ausgleichen (Rentenausgleichszahlung).
Beteiligt sich der Arbeitgeber an dieser Einzahlung (im Regelfall gegen Minderung der Abfindungshöhe), dann kann diese Arbeitgeberbeteiligung steuerfrei sein (50%-tiger steuerfreier Arbeitgeberanteil). Die Arbeitgeberbeteiligung ist aber nur in wenigen Fällen wirklich sinnvoll. In den allermeisten Fällen braucht es den Arbeitgeber für diese Gestaltung nicht.
Der nachfolgende Beitrag stellt die rechtlichen Grundlagen dar, erläutert den Ablauf und zeigt auf, in welchen Fällen eine Arbeitgeberbeteiligung sinnvoll ist und in welchem man auf diese besser verzichten sollte.
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