Will man bei Erhalt einer Abfindung Steuern sparen und daher die Anwendung der Fünftelungsregelung sicherstellen, dann muss auf drei einfache Punkte achten:
- die Abfindung in der Lohnabrechnung/Gehaltsabrechnung
- die Abfindung im Steuererklärungsformular
- die Abfindung im Steuerbescheid
Details dazu finden sich im nachfolgenden Beitrag. Der elektronische Datenabruf vereinfacht die Sache ganz erheblich.
„Steuern sparen bei Abfindung – Teil 12 – Gehaltsabrechnung, Steuererklärung und Steuerbescheid“ weiterlesen