Wachstumschancengesetz und Abfindungen (Fünftelungsregelung)

Zwangs-Darlehen für den Fiskus aufgrund Fachkräftemangel im BMF

Als Christian Linder letztes Jahr in seinem Ministerium Vorschläge zum Bürokratieabbau für das Wachstumschancengesetz eingefordert hat, muss er auch an der der Tür vom Lohnsteuerreferat geklopft haben. Den Beamten dort ist nichts besseres eingefallen, als die Fünftelungsregelung im Lohnsteuerabzug abzuschaffen. Fünftelung gibt es künftig nur noch bei der Jahre später fälligen Einkommensteuererklärung – bis dahin müssen Arbeitnehmer dem Staat künftig ein regelmäßig 6-stelliges Darlehen gewähren. Damit schafft man ganz sicher Wachstumschancen und baut Bürokratie ab.

Die Beamten im Lohnsteuerreferat des BMF haben damit einmal mehr bewiesen, dass Sie eher das Rechtsstaats-Bewusstsein von Reichsbürgern haben und an dieser bedeutsamen Stelle im Ministerium (zweithöchste Einnahmequelle des Staates) komplett ungeeignet sind. Archiv oder Poststelle, wären geeignetere Einsatzstellen. Sie haben außerdem bewiesen, dass ihnen auch jede noch so offensichtlichste Lüge gerade Recht ist, um ihre kranken Gesetze begründen zu können.

Es ist ein Skandal. Hier verlieren Arbeitnehmer ihren Job. Viele sind dadurch gerade auch finanziell in einer schwierigen Situation. Für viele, die Jahrzehnte im selben Unternehmen gearbeitet haben, bricht vielleicht gerade eine Welt zusammen – sie erleben ein traumatisches Ereignis und müssen sich beruflich neu erfinden.

D.h. Geld wird benötigt z.B. für Weiterbildungskosten, für freiwillige Renteneinzahlungen oder für die unternehmerische Existenzgründung. Und in dieser Situation hält der Fiskus die Hände auf und will von den Arbeitnehmern durch überhöhten Lohnsteuerabzug ein völlig unberechtigtes Darlehen. Und das alles nur, weil ein Reichsbürger im Bundesfinanzministerium keinen Bock mehr hatte, das Thema bei der Erstellung des jährlichen Programmablaufplans für die Ermittlung der Lohnsteuer zu berücksichtigen.

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Steuern sparen bei Abfindungen – Teil 15 – Rentenzahlungen

Eine Möglichkeit zum Steuern sparen bei Abfindungen ist die Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung. Die Einzahlung soll verlorene Rentenpunkte aufgrund Scheidung oder geplanten vorzeitigen Renteneintritt ausgleichen (Rentenausgleichszahlung).

Beteiligt sich der Arbeitgeber an dieser Einzahlung (im Regelfall gegen Minderung der Abfindungshöhe), dann kann diese Arbeitgeberbeteiligung steuerfrei sein (50%-tiger steuerfreier Arbeitgeberanteil). Die Arbeitgeberbeteiligung ist aber nur in wenigen Fällen wirklich sinnvoll. In den allermeisten Fällen braucht es den Arbeitgeber für diese Gestaltung nicht.

Der nachfolgende Beitrag stellt die rechtlichen Grundlagen dar, erläutert den Ablauf und zeigt auf, in welchen Fällen eine Arbeitgeberbeteiligung sinnvoll ist und in welchem man auf diese besser verzichten sollte.

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Steuern sparen bei Abfindung – Teil 14 – Arbeit im Ausland

Dies wird ein eher kurzer Beitrag. Ausgangspunkt war die folgende Frage: Kann man Steuern sparen bei der Abfindung, wenn man statt im Inland besser im Ausland arbeitet – oder ob das nicht egal ist.

Die ausländischen Einkünfte sind dann zwar regelmäßig steuerfrei, aber unterliegen ja trotzdem dem Progressionsvorbehalt. Dieser soll ja eigentlich dafür sorgen, dass alle Steuerzahler gleich nach Ihrer Leistungsfähigkeit besteuert werden.

Das Bauchgefühl würde hier also sagen: Für die Versteuerung der inländischen Abfindung kann es also keinen Unterschied machen, ob das restliche Geld im Inland oder im Ausland (v)erdient wird – der Steuersatz für die Abfindung sollte immer identisch sein.

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Steuern sparen bei Abfindung – Teil 13 – Steuerberater: Problem oder Lösung?

Klassische Arbeitnehmerveranlagung hat der Steuerberater früher gerne dem Lohnsteuerhilfeverein überlassen. Zuletzt haben Steuerberater aber vermehrt ihr „Herz für Arbeitnehmer“ wieder entdeckt – jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer eine Abfindung erwartet. Die Google-Suche „Abfindung Steuerberater“ bringt immerhin 120.000 Ergebnisse zu Tage.

Zuletzt hatte ich wiederholt Mandanten, die zuvor bei ihrem langjährigen Steuerberater eine Abfindungsberatung gemacht haben. Die Beratungsqualität war – anders als die spätere Honorarrechnung – nicht unbedingt ordentlich. Die Mandanten waren eher enttäuscht – teilweise hatten sie aber sogar erhebliche Probleme, überhaupt jemanden für diese Art der Beratung zu finden.

Dieser Beitrag soll Arbeitnehmer mit erwarteter Abfindung in die Lage versetzen, mit Ihrem Steuerberater auf Augenhöhe zu verhandeln. Der Beitrag soll Arbeitnehmer ferner in die Lage versetzen, durch geeignete Fragen im Vorfeld die erwartbare Beratungsqualität abschätzen zu können. Es geht um ähnlich große Summen, wie bei einem Hausbau – da sollte man sich bei den Zahlen nicht nur auf sein Bauchgefühl verlassen müssen.

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Steuern sparen bei Abfindung – Teil 12 – Gehaltsabrechnung, Steuererklärung und Steuerbescheid!

Will man bei Erhalt einer Abfindung Steuern sparen und daher die Anwendung der Fünftelungsregelung sicherstellen, dann muss auf drei einfache Punkte achten:

  • die Abfindung in der Lohnabrechnung/Gehaltsabrechnung
  • die Abfindung im Steuererklärungsformular
  • die Abfindung im Steuerbescheid

Details dazu finden sich im nachfolgenden Beitrag. Der elektronische Datenabruf (die sogenannte „vorausgefüllte Steuererklärung“) vereinfacht die Sache dabei ganz erheblich.

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Steuern sparen bei Abfindung – Teil 11 – Kinderfreibeträge

Eltern mussten im letzten Jahr nicht nur aus dem Homeoffice arbeiten, sondern von dort zusätzlich das Homeschooling ihrer Kinder übernehmen. Und weil die kleinen Racker ihre Freunde nicht besuchen konnten, musste man sich zudem noch ein Unterhaltungsprogramm für sie ausdenken. Ich mein klar: Kindergeld, Baukindergeld, Kinderzulage beim Riestern – das war alles okay. Aber Kinder in real life – zu Hause – so richtig in your face! So war das sicherlich nicht geplant. Aber halt: bevor die kleinen Terroristen jetzt „zufällig“ an einem Autobahnrastplatz vergessen werden, vielleicht können die nochmal nützlich sein – jedenfalls wenn demnächst die Zahlung einer Abfindung ansteht. Die Kombination „Abfindung Kinder Fünftelung“ ist aber nicht gerade trivial, aber die Kleinen helfen beim Steuern sparen bei Abfindung.

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Rückblick: Lohnsteuer-Literatur im Januar und Februar 2021

Ich war früher ein Fan des Homeoffice (HO). Vor zwei Jahren dachte ich noch: „toll, im HO lümmelst du dich auf das Sofa und hast endlich Zeit in Ruhe die ganze Fachliteratur durchzublättern“. Aber Arbeit – auch im „HO“ – ist durch Corona deutlich anstrengender geworden und für das Studium von Fachliteratur bleibt gefühlt immer weniger Zeit. Den (nachfolgenden) Literaturrückblick mache ich daher auch, um mich selber zum Lesen zu zwingen, denn ohne Literaturstudium geht es nicht.

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Steuern sparen bei Abfindung – Teil 10 – Progressionseinkünfte (Arbeitslosengeld) teilweise vorteilhaft

In Teil 8 dieser Beitragsreihe (zum Thema Steuern sparen bei Abfindung) ging es um Kirchensteuer. Dort hatte ich bereits gezeigt, dass ein Verbleib in der Kirche unter Umständen zu einer geringeren Steuerbelastung führt, als ein Austritt aus der Kirche. Ähnlich verhält es sich bei Abfindung und dem Arbeitslosengeld.

In diesem Beitrag zeige ich daher, dass mit erhaltenem Arbeitslosengeld (Progressionseinkünften) unter bestimmten Umständen die Steuern auf die Abfindung ebenfalls geringer sind, als wenn man kein Arbeitslosengeld beantragt. Dieses Ergebnis wird erst auf dem zweiten Blick plausibel, wenn man sich näher mit der steuerlichen Tarifformel beschäftigt. Armin Meiwald aus der Sendung mit der Maus würde jetzt sagen: „Klingt komisch – ist aber so!“

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Steuern sparen bei Abfindung – Teil 9 – Tarifformel / negative (Progressions-) Einkünfte

Die Beschäftigung mit der einkommensteuerlichen Tarifformel darf durchaus als höhere Mathematik verstanden werden – ähnlich wie die Quantenphysik oder der Versuch die kalte Fusion nutzbar zu machen. Zumindest dann, wenn die vorteilhafte Fünftelungsregelung (§34 EStG) und die nachteilige Tariferhöhung für Progressionseinkünfte (§32b EStG) aufeinandertreffen. Daher gibt es im Internet leider meines Wissens auch keinen einzigen Steuerrechner, der alle Fallvarianten korrekt berechnet (falls doch, bitte Mail an mich, ich werde das dann hier nachtragen). Der nachfolgende Beitrag – aus meiner Reihe zum Steuern sparen bei Abfindung – soll daher den Leser befähigen, Steuerberechnungen für Abfindungen kritisch zu verproben und eigene Berechnungen anzustellen.

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Steuern sparen bei Abfindung – Teil 8 – Kirchensteuer teilweise vorteilhaft

Im Steuerrecht gibt es selten einfache Wahrheiten. Die Aussage, wonach man bei Abfindungszahlungen durch einen Kirchenaustritt in jedem Fall (Kirchen)Steuern spare, gehört zu den eher problematischen Aussagen. Unter Umständen ist nämlich der Verbleib in der Kirche der günstigere Weg. Warum das so ist, das zeige ich im aktuellen Beitrag aus meiner Reihe zur Steuern sparen bei Abfindung.

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