Rückblick: Literatur rund um das Arbeitsverhältnis im Juni 2019

Was gab es rund ums Arbeitsverhältnis Lesenswertes bei den anderen Fachmedien? Hier eine kleine Zusammenstellung:

In Der Betrieb 26/2019 erläutern Rein und Alles , wann aus betrieblicher Übung ein Anspruch auf betriebliche Altersversorgung entstehen kann. Inhaltlich geht es um das BAG Urteil v. 13.11.2018 – 3 AZR 103/17.

Alle Arbeitgeber (unabhängig von der Größe) haben gem. §164 Abs. 1 SGB IX die Verpflichtung, zu prüfen, ob freie Stellen mit Schwerbehinderten besetzt werden können. Wie das genau geht, dass beschreibt Kleinebrink in Ausgabe 26/2019 von Der Betrieb sehr umfassend.

Reitzug kommentiert in Heft 25/2019 von Der Betrieb das BAG-Urteil 9 AZR 383/18, bei dem es um die Unwirksamkeit einer Rückzahlungsklausel für Ausbildungskosten eines Verkehrspiloten ging. Die Rückzahlungsvereinbarung im konkreten Fall war zu weitreichend und damit nichtig.

Schmidt erklärt uns in Der Betrieb 24/2019 das LAG Urteil Berlin-Brandenburg vom 06.12.2018- 14 SA 1501/18, bei dem es darum geht, welchen Einfluss der Dienstplan auf die Abgrenzung zwischen Anstellung und freier Mitarbeit hat. Geklagt wurde nicht im Streit mit der Sozialversicherung, sondern geklagt hatte ein Arbeitnehmer. Ich vermute, das werden wir noch häufiger sehen.

In Der Betrieb 23/2019 beschreibt Koch ausführlich die Grundlagen der Entgeltumwandlung in der BAV. Sehr lesenswert, nicht nur wegen der Ausführungen zu den neuen Zuschusspflichten des Arbeitgebers, sondern auch weil nochmal die zivilrechtlichen Grundlagen und die steuerlichen Anforderungen an eine wirksame Entgeltumwandlung dargelegt werden.

In NWB 25/2019 geht Hermes nochmal auf die Gestellung einer BahnCard durch den Arbeitgeber ein und legt dar, welche formalen Dokumentations- und Nachweisanforderungen bestehen. Voll- und Teilamortisation werden nochmal erklärt Auch auf den Austritt während der Laufzeit der BC geht er ein.

Ebenfalls in NWB 25/2019 erklärt Eilts den Übergang von der Gleitzone in den Übergangsbereich. Eine Ausgabe früher – in 24/2019 hat er uns schon die aktulisierten Geringfügigkeitsrichtlinien nahe gebracht.

Absolut lesenswert werden wir von Zimmermann, Dorn und Neu in NWB 24/2019 über die umsatzsteuerlichen und ertragsteuerlichen Folgen von sog. Mobilitätsguthaben informiert. Mobilitätsguthaben ist quasi die zeitgemäße Version des Tankgutscheins. Abgewickelt wird sowas über externe Dienstleister und bisher galt es als Sachbezug. Nach JStG 2019 ist das künftig fraglich – auch darauf weisen die drei hin.

In NWB Ausgabe 23/2019 beschäftigt sich Petersen mit den Hürden beim Abschluss eines arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrages und geht insbesondere auf das BAG-Urteil v. 7.2.2019 – 6 AZR 75/18 ein. Petersen geht dabei auch auf mögliche Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld ein. Der Aufhebungsvertrag vermeidet Streitigkeiten und umgeht das Kündigungsschutzgesetz, allerdings ausweislich des o.g. Urteils nur dann, wenn er „fair verhandelt“ wurde und nicht wie im Urteil einseitig ein „krankheitsbedingt geschwächter Zustand ausgenutzt wird“.

Ebenfalls in NWB 23/2019 geht Olbertz darauf ein, wie gesetzlich vorgegebene Kündigungsfristen durch Arbeitsvertrag weitgehend abdingbar sind. Dabei erklärt er auch nochmal die grds. geltenden gesetzlichen Kündigungsfristen. Beim derzeitigen Arbeitsmarkt wird es oft zu einer – grds. unkritischen – Verlängerung von Kündigungsfristen kommen. Die Verkürzung dagegen ist von weiteren Voraussetzungen abhängig.

Simon erläutert in NWB 21/2019 nochmal, dass im Arbeitsvertrag eine Arbeitszeit/Stundenzahl vereinbart werden soll, weil andernfalls die 20-Stunden-Fiktion aus §12 Abs. 1 S. 3 TzBfG greift, was unter Zugrundelegung des Mindestlohns zu einer Überschreitung der 450 EUR-Grenze führt.

Um die Erstattung von Arbeitnehmerbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung geht in dem Aufsatz von Lemper und Knodt in NWB Nr. 26/2019. Die Erstattung führte im dem Aufsatz zugrunde liegenden Urteil des FG Düsseldorf vom 22.11.2018 – 14 K 1629/2018 nicht zu negativen Sonderausgaben, sondern war steuerbare Einnahme i.S.d. §22 EStG – das BFH-Urteil (Revision X R 35/18) bleibt abzuwarten.