Rückblick: Lohnsteuer-Literatur im Februar 2020

Bevor der Monat gleich schon wieder rum ist, hier noch schnell der Rückblick auf die spannendsten Veröffentlichungen des letzten Monats:

Betrieb und Personal

Schwerpunktthema im Februar ist Politik und Religion am Arbeitsplatz. Das ist natürlich zuvorderst ein arbeitsrechtliche Thema.  

Lohnsteuerlich gibt es einen Bericht von Mader, wann Nachbarschaftshilfe zu einem steuerpflichtigen Arbeitsverhältnis wird.   Das scheint ausweislich der von Mader zitierten Urteile im Zusammenhang mit Vorsorgevollmachten offenbar öfters zu Streit mit dem Finanzamt zu führen. Außerdem geht er auf das bundesweit angebotene Projekt „Wohnen für Hilfe“ ein, bei dem Studenten günstig bei älteren Leuten wohnen können und dafür gewisse häusliche Hilfeleistungen erbringen müssen. Hierzu gibt es wohl einen Erlass der Finanzbehörde Hamburg vom 08.12.2016, wonach u.U. in der vergünstigten Wohnraumüberlassung Arbeitslohn beim Studenten anzunehmen ist, während gleichzeitig beim Vermieter in den erbrachten Haushaltshilfeleistungen Vermietungseinkünfte resultieren. Eine geplante Steuerbefreiungsvorschrift (§3 Nr. 49 EStG-E) war aber aus dem JStG 2019 wieder entfernt worden. 

Bzgl. Sozialversicherung gibt es auch noch einen lesenswerten Kurzbeitrag zur Beitragsfreiheit oder Beitragspflicht von Abfindungen.  Entschädigungen für den Verlust künftiger Einkünfte sind beitragsfrei (BSG v. 21.2.1990 – 12 RK 20/88) – wenn aber rückständiges Arbeitsentgelt mit abgegolten wird, dann wird die Abfindung insoweit beitragspflichtig. Im Beitrag sind dazu auch ein paar praktische Fälle genannt:

  • die Umwandlung einer fristlosen Kündigung in eine fristgemäße bzgl. des auf die Kündigungsfrist entfallende Arbeitsentgelts (=SV-pflichtig),  
  • Abfindung/Entchädigung für Verschlechterungen iRv. Änderungskündigungen (=SV-pflichtig), 
  • Urlaubsabgeltung (=SV-pflichtig) – vgl. auch meinen Beitrag dazu,
  • rückständiges Arbeitsentgelt/Zulagen/Tantiemen (=SV-pflichtig),

Auch die Formulierung „für die geleisteten Dienste“, sollte man bei Aufhebungsverträgen besser vermeiden, da die Abfindung dann anders als „für den Verlust der künftigen Einkünfte“ gerade nicht beitragsfrei ist. 

Der Betrieb

In DB 6/2020 erklärt uns Matthießen, inwieweit man Rabattregelungen für Betriebsrentner nachträglich abändern kann.

In DB 7/2020 erklärt uns Niermann nochmal die Rechsänderungen im Bereich der Arbeitnehmerbesteuerung ab 2020.

Ebenfalls in DB 7/2020 beschreiben Gelwing/Ringwald welche Anpassungspflichten bei Betriebsrenten aufgrund der erhöhten Teuerung entstehen.

In DB 8/2020 informiert Kreft Urteil bzgl. der erforderlichen finanzieller Kostenbeteiligung für den (i.d.R. elterliche) Familienwohnsitz bei doppelter Haushaltsführung. Hierzu erging ein Urteil beim FG Niedersachsen v. 18.09.2019 – 9 K 209/19. Ebenfalls zur doppelten Haushaltsführung: BFH v. 23.10.2019 – VI R 1/18.

Ebenfalls in DB 8/2020 informiert Wehner zu Betriebsvereinbarungen, mit denen Versorgungsanwartschaften abgefunden werden sollen.

NWB

In NWB 6/2020 erklärt Eilts, wie GmbH-Geschäftsführer in die Ausgleichsverfahren U1 und U2 einzubeziehen sind.

In NWB 8/2020 informiert Hilbert bzgl. der Definition des Zusätzlichkeitserfordernis bei Gehaltsumwandlungen. Die mittlerweile vier verschiedenen Definitionen von Zusätzlichkeit hatte ich ja auch in die §37b-taxmap mit aufgenommen. Wir haben jetzt eine Definition in den LStR, eine alte und eine neue vom BFH, eine die Gesetzentwurf zur Grundrente enthalten war (und wieder rausgeflogen ist) und eine im BMF- Schreiben vom 05.02.2020 (Volltext jeweils in der map).

In NWB 9/2020 informiert überaus lesenswert (nochmal) Eilts über die Ergebnisse der Sitzung der Spitzenverbände der Sozialversicherung vom 20.11.2019. U.a. ging es dort um die SV-Pflicht bei verbilligter Wohnraumüberlassung – Urlaubsabgeltung nach dem Tod des Mitarbeiters – Zuwendungen des ArbG in Form von betrieblichen Krankenversicherungsleistungen (SV folgt hier jetzt der Steuer) – und der beitragsrechtlichen Behandlung von Mehrarbeitszuschlägen.

DStR

In DStR 7/2020 geht Dr. Franka Lau auf die Sozialversicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern ein. Hier gibt es aktuelle BSG-Entscheidung zu Treuhandabreden.

In DStR 9/2020 gibt uns Eismann ein Lohnsteuer-Update 2020 (wie oben schon Niermann) und geht dabei u.a. umfangreich auf den neuen §3 Nr. 19 (steuerfreie Weiterbildungsleistungen) ein. Zunächst wird mit Bezug auf die Gesetzesbegründung ausgeführt, dass die Arbeitgeberzuschüsse, die erforderlich sind um von der Bundesagentur für Arbeit einen Zuschuss gem. §82 SGB III zu erhalten, nicht zu versteuern sind. Die Vorschrift soll hier Klarheit schaffen.

Ergänzend gibt es aber auch noch einen zweiten Tatbestand im neuen §3 Nr. 19, für „Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers, die der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit des Arbeitnehmers dienen“. Eismann gibt hier nochmal den Hinweis, dass die Steuerfreiheit nicht greift, wenn Fortbildungen als Belohnung (z.B. zur Zielerreichung) gewährt werden. Hier nochmal der Hinweis von meiner Seite auf OFD Rheinland Kurzinfo ESt 29/2017. Die OFD vertritt dort die Auffassung, dass eine Kostenerstattung an Mitarbeiter für Fort- und Weiterbildung, wenn diese vom Bestehe einer Prüfung abhängig gemacht wird, dann steuerpflichtigen Bonus darstellt und die Begünstigungen aus R 19.7 LStR nicht greifen sollen.

Eisman in seinem Beitrag auch noch auf Outplacement-Beratungen ein, die bisher u.U. strittig waren – jetzt aber seines Erachtens auch unproblematisch mit in den §3 Nr. 19 rutschen. 

Final erhalten wir auch nochmal eine Darstellung bzgl. der Neuregelung zu Sachbezugskarten und eine Beschreibung der diversen Karten-Arten: 
– closed-loop-karten 
– controlled-loop-karten 
– limited range 
– Zweckkarten