Bevor der Monat gleich schon wieder rum ist, hier noch schnell der Rückblick auf die spannendsten Veröffentlichungen des letzten Monats:
Betrieb und Personal
Schwerpunktthema im Februar ist Politik und Religion am Arbeitsplatz. Das ist natürlich zuvorderst ein arbeitsrechtliche Thema.
Lohnsteuerlich gibt es einen Bericht von Mader, wann Nachbarschaftshilfe zu einem steuerpflichtigen Arbeitsverhältnis wird. Das scheint ausweislich der von Mader zitierten Urteile im Zusammenhang mit Vorsorgevollmachten offenbar öfters zu Streit mit dem Finanzamt zu führen. Außerdem geht er auf das bundesweit angebotene Projekt „Wohnen für Hilfe“ ein, bei dem Studenten günstig bei älteren Leuten wohnen können und dafür gewisse häusliche Hilfeleistungen erbringen müssen. Hierzu gibt es wohl einen Erlass der Finanzbehörde Hamburg vom 08.12.2016, wonach u.U. in der vergünstigten Wohnraumüberlassung Arbeitslohn beim Studenten anzunehmen ist, während gleichzeitig beim Vermieter in den erbrachten Haushaltshilfeleistungen Vermietungseinkünfte resultieren. Eine geplante Steuerbefreiungsvorschrift (§3 Nr. 49 EStG-E) war aber aus dem JStG 2019 wieder entfernt worden.
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