Mindmap / taxmap: Veranstaltungen und ihre Versteuerung

Ich denke das Thema Veranstaltungen treibt uns alle um, da es an Komplexität kaum zu überbieten ist. Teambuildings, Fachveranstaltungen, Incentiveveranstaltungen, Betriebsfeste, Jubilarfeiern, Kundenevents. Bei all diesen Varianten stellen sich

a) lohnsteuerliche Fragen / Fragen zum §37b EStG

b) umsatzsteuerliche Fragen (VoSt-Abzug)

c) ertragsteuerliche Fragen (Betr.Ausg.-Abzug)

Allein für die Frage, ob eine betriebliche Veranstaltung vorliegt oder ob es sich stattdessen um eine geschäftliche Veranstaltung handelt, braucht es eine extra OFD-Verfügung.

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Rückblick: Lohnsteuer-Literatur im März 2020

Für alle da draußen in ihrem Homeoffice, die in diesen Corona-Monat außer Netflix auch noch etwas anderes konsumieren möchten, habe ich – wie immer – die Fachzeitschriften nach interessanten lohnsteuerlichen Beiträgen durchgesehen. Nachfolgend meine Fundstücke.

Packen wir es also an – es gibt viel zu lesen:

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Betriebsveranstaltungen, die nicht allen offenstehen – Replik zum Urteil des FG Münster

Die Vorgeschichte

Nachdem der BFH in mehreren Urteilen die Bemessungsgrundlage von Betriebsveranstaltungen stark eingeschränkt hatte (u.a. sollten die Kosten für den äußeren Rahmen beim Mitarbeiter nicht mehr zu einer Bereicherung führen) hat das BMF in der gewohnten Art reagiert und den Gesetzgeber ab 2015 i.R.e. Nichtanwendungsgesetzes den Begriff der Betriebsveranstaltung legal-definieren lassen. Die BFH-Rechtsprechung war insoweit obsolet.

Seit 2015 ist gem. §19 Abs. 1 Nr. 1a S. 1 EStG eine Betriebsveranstaltung per Definition:

  • eine Veranstaltung,
  • auf betrieblicher Ebene,
  • mit gesellschaftlichem Charakter.

Die betriebliche Ebene ist i.d.R. unkritisch (und lediglich von der geschäftlichen / Geschäftsfreundebewirtung oder von der rein privaten Bewirtung abzugrenzen). Der gesellschaftliche Charakter findet sich definiert in den Ausführungen der BFH-Rechtsprechung aus den Jahren zuvor, wo dieser zuvor schon den Begriff der Betriebsveranstaltung mit Leben gefüllt hatte. Die Teilnahme ALLER war danach immer lediglich ein Indiz, aber kein Tatbestandsmerkmal (vgl. z.B. immer noch lesenswert BFH v. 18.03.1986 – VI R 49/84). Wenn ALLE eingeladen waren, war dies ein Indiz dafür, dass hier nicht eine kleine (ausgewählte) Gruppe für ihren besonderen Arbeitseinsatz entlohnt wurde (Entlohnung vs. ganz überwiegend eigenbetr. Interesse).

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Neue taxmaps (Mindmaps): Umzugskosten, doppelte Haushaltsführung, gemischte Reisen

Ich habe allen taxmaps ein Update verpasst und die bereits bestehenden taxmaps durch drei neue taxmaps ergänzt. Alle taxmaps haben jetzt den Rechtsstand Januar 2020.

  1. Die erste neue taxmap beschäftigt sich mit dem Thema Umzugskosten und ist noch vergleichsweise rudimentär. Sie hat aber schon eine sehr umfangreiche Urteilssammlung, die bis in die 70er-Jahre zurück reicht. Dazu der Hinweis, dass viele Umzugskostensachverhalte in Kombination mit doppelten Haushaltsführungen auftreten (eine doppelte Haushaltsführung beginnt oder endet und das macht einen Umzug erforderlich), so dass sich aus den Urteilen regelmäßig auch Erkenntnisse zu Fragen der doppelten Haushaltsführung ableiten lassen. Die taxmap hat auch schon einige und einige Literaturfundstellen und einige BMF-Schreiben.

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(neue?) Steuerlogik bei gemischten Veranstaltungen

Im Urteil des FG Münster  v. 09.11.2017 – 13 K 3518/15 K (EFG 2018 S. 389 Nr. 5) ging es um die Versteuerung einer gemischten Veranstaltung – zu dem Urteil gibt es jetzt die zugehörige BFH-Entscheidung, welche das Urteil bestätigt und die Revision des Finanzamts zurückweist. Das BFH-Urteil ist leider noch nicht öffentlich zugänglich – soll uns hier aber erst einmal nicht stören, weil das FG-Urteil spannend genug ist.

Der Begriff „Gemischte Veranstaltung“ bedarf aber erst einmal einer Definition. Es werden nämlich verschiedene Sachverhalte in einen Topf geworfen, die meist nur teilweise etwas miteinander zu tun haben. D.h. „DIE“ gemischte Veranstaltung gibt es eigentlich nicht, sondern derer gibt es viele (wie nachfolgend aufgezeigt).

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Mindmap zum Thema Bewirtungen und Veranstaltungen

Um den fachlichen Content hier auf dieser Seite nicht zu kurz kommen zu lassen, möchte ich Ihnen hier eine Mindmap zum Thema Versteuerung von Bewirtungen und Veranstaltungen zur Verfügung stellen. Die jeweiligen Informationen/Ausführungen erhalten Sie innerhalb der Mindmap, wenn Sie rechts das viereckige Notizblock-Symbol im jeweiligen Task/Knoten anklicken (dann erscheint rechts ein Textfeld). ⇨ Hier … Weiterlesen …