Rückblick: Literatur rund um das Arbeitsverhältnis im September 2019

Wegen Krankheit bin ich etwas spät dran, mit meinem Literatur-Rückblick zum Lohnsteuerrecht. Trotzdem sind ein paar interessante Aufsätze dabei gewesen, auf die ich hier verlinke.

BETRIEB UND PERSONAL

Ausgabe 9 der Betrieb und Personal beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem Thema Mitarbeiterüberwachung. Dr. Besgen zeigt auf, was der Arbeitgeber darf und was er nicht darf.

Darüber hinaus gibt Mader einen Überblick über den neuen §3 Nr. 19 EStG. Beiteiligungen des Arbeitgebers zu Weiterbildungsleistungen i.S.v. §82 SGB III sollen danach steuerfrei sein. Voraussetzung für die Förderung durch das Arbeitsamt ist wohl, dass sich auch der Arbeitgeber an der Maßnahme beteiligt. Einen echten Mehrwert wird die Vorschrift wohl hauptsächlich bei Sprachkursen bilden.

Ebenfalls von Mader, erhalten wir eine lesenswerte Zusammenfassung der neuerlichen BFH-Urteile zum Reisekostenrecht, mit dem Schwerpunkt auf den Leiharbeitnehmern.

Final gibt Altmann noch einen Überblick über Beschäftigungsverhältnisse im Übergangsbereich und geht auf die zwischenzeitlich erlassenen Klarstellungen durch Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenverbände ein.

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Update Arbeitslohn/Drittlohn-Mindmap

Die Arbeitslohn/Drittlohn-Mindmap hat ein umfangreiches Update erhalten und nun eine klarere Struktur, damit man sich leichter orientieren kann. Ergänzt wurde es auch um ein paar Piktogramme, die ebenfalls für noch mehr Orientierung sorgen sollen. Außerdem wurden die letzten FG-Urteile ergänzt. Urteile, wo der Steuerpflichtige obsiegt hat sind grün; die wo der Fiskus obsiegt hat sind rot. Die FG-Urteile im Voltext sind weiter in der Map enthalten, allerdings sind sie standardmäßig ausgeblendet. Man muss also auf die kleine „1“ neben dem Topic klicken, dann wird das FG-Urteil hinter dem BFH-Urteil eingeblendet.

Die Map hat jetzt unten links, neben den Verwaltungs-Verfügungen jetzt auch eine Literatursammlung. Die Aufsätze/Fachartikel sind in der Map verlinkt, allerdings ist die Mehrheit nur hinter einer Paywall zu erreichen. Da ich aber davon ausgehe, dass der hiesige Leser ohnehin vom Fach ist und mithin vermutlich Zugang zu den Zeitschriften hat, sollte das kein Problem sein.

Zu finden ist die Map – wie immer – oben über das Menü im Reiter „taxmaps„.

Rückblick: Literatur rund um das Arbeitsverhältnis im Juli 2019

Für diejenigen, die letzten Monat nicht die Zeit hatten sich durch die – trotz Sommerpause umfangreiche – veröffentlichte Fachliteratur zu arbeiten, werfe ich einen Blick zurück, auf die lohnsteuerrelevanten Fachaufsätze im Juli 2019 in den Zeitschriften Betrieb+Personal, DStR, Der Betrieb und NWB.

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(neue?) Steuerlogik bei gemischten Veranstaltungen

Im Urteil des FG Münster  v. 09.11.2017 – 13 K 3518/15 K (EFG 2018 S. 389 Nr. 5) ging es um die Versteuerung einer gemischten Veranstaltung – zu dem Urteil gibt es jetzt die zugehörige BFH-Entscheidung, welche das Urteil bestätigt und die Revision des Finanzamts zurückweist. Das BFH-Urteil ist leider noch nicht öffentlich zugänglich – soll uns hier aber erst einmal nicht stören, weil das FG-Urteil spannend genug ist.

Der Begriff „Gemischte Veranstaltung“ bedarf aber erst einmal einer Definition. Es werden nämlich verschiedene Sachverhalte in einen Topf geworfen, die meist nur teilweise etwas miteinander zu tun haben. D.h. „DIE“ gemischte Veranstaltung gibt es eigentlich nicht, sondern derer gibt es viele (wie nachfolgend aufgezeigt).

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Überblick Arbeitslohn / Drittlohn / Rabatte

Beruflich beschäftige ich mich gerade sehr intensiv mit dem Thema Arbeitslohn von dritter Seite. Zur Erinnerung: Für den Fiskus ist alles Arbeitslohn von dritter Seite, was nicht bei drei auf dem Baum ist.

Eine überzeugende Begründung dafür oder die Darlegung des erforderlichen Veranlassungszusammenhangs habe ich natürlich vom Fiskus noch nicht vernommen. Und natürlich sind „Beamten-Rabatte“ kein Arbeitslohn von dritter Seite. Offenbar sind die eigenen Leute „primus inter pares“.

Seis drum – es ist eine gute Gelegenheit, das Thema in einer Mindmap aufzuarbeiten.  Die Grobstruktur differenziert zwischen:

  • Arbeitslohn vom eigenen Arbeitgeber (links) und
  • Arbeitslohn von dritter Seite (rechts).

Die Fälle, wo Arbeitslohn bejaht wurde, sind rot eingefärbt. Die Fälle, wo die Arbeitslohneigenschaft abgelehnt wurde, sind grün eingefärbt. FG-Urteile hängen rechts von den BFH-Urteilen. Den Volltext gibt es in den Notizen (jeweils rechts vom Knoten).

Für einige Fälle habe ich die zugehörigen FG-Urteile leider nicht mehr auftreiben können – falls die noch bei jemandem rumliegen, wäre ich dankbar für eine Mail.

Hier der Link auf die Arbeitslohn-Mindmap (auch zu finden, oben rechts im Reiter „taxmaps„).