Rückblick: Lohnsteuer-Literatur im Januar 2020

Direkt zum Thema – was wurde letzten Monat interessantes geschrieben:

Betrieb und Personal

Schwerpunktthema ist dieses mal „Subunternehmer„. Hierzu ist ein Beitrag von Mader enthalten, der den lohnsteuerlichen Arbeitnehmer vom Subunternehmer differenziert. Besonders geht er auf einfache Tätigkeiten, z.B. Regalaufräumer und Servicekräfte ein. Er zählt eine ganze Reihe an Abgrenzungsmerkmalen auf, die für die Beurteilung herangezogen werden können.

Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht wird das Thema Subunternehmer von Freudenberg aufbereitet. Insofern äußerst lesenswert die Ausführungen zum Vorliegen einer Arbeitnehmerüberlassung in diesen Fällen. Ebenfalls von Freudenberg und auf den vorherigen Artikel aufbauend gibt es einen Beitrag zur Haftung für Beitragsschulden des Subunternehmers in der Gesamtsozialversicherung.

Insoweit ergänzend auch Altmann zur Haftung für Sozialversicherungsbeiträge und zum Inhalt des Paketboten-Schutz-Gesetzes.

Lesenswert nochmal Mader bzgl. der Firmenwagenbesteuerung und den Sonderregelungen für Elektrofahrzeuge ab 2020. Hierzu auch nochmal der Hinweis auf meine Mindmap/taxmap zu diesem Thema. Vor allem spannend am Aufsatz von Mader ist m.E., wie sich bei diesen Fahrzeugen die Gesamtkosten ermitteln (§6 Abs. 1 Nr. 4 – wer mal richtig üblen Kopfschmerz bekommen möchte – der schaut sich mal die Nr. 4 dieses gesetzgeberischen Glanzstücks an).

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Wenn der Steuerfahnder zweimal klingelt

„Wenn der Steuerfahnder zweimal klingelt“ und spontan das geltend gemachte Arbeitszimmer inspizieren will und man lässt ihn dann rein, dann war das freiwillig und keine rechtswidrige Ortsbesichtigung – so das FG Münster in 9 K 2384/17.

Was der Fahnder dann findet, kann auch verwertet werden. Ich hätte es ja anders gemacht: „iiich niich Hr. xxx ….iiiich nur saubermachen….bitte später wiederkommen“ …und dann schnell die X-Box, Gästebett und Minibar in den Keller gebracht…. danach wäre aber vermutlich die FKS wegen illegaler Beschäftigung eingerückt…vielleicht doch keine Gute Idee…

⇨ Link zum Urteil des FG Münster