Wenn der Steuerfahnder zweimal klingelt

„Wenn der Steuerfahnder zweimal klingelt“ und spontan das geltend gemachte Arbeitszimmer inspizieren will und man lässt ihn dann rein, dann war das freiwillig und keine rechtswidrige Ortsbesichtigung – so das FG Münster in 9 K 2384/17.

Was der Fahnder dann findet, kann auch verwertet werden. Ich hätte es ja anders gemacht: „iiich niich Hr. xxx ….iiiich nur saubermachen….bitte später wiederkommen“ …und dann schnell die X-Box, Gästebett und Minibar in den Keller gebracht…. danach wäre aber vermutlich die FKS wegen illegaler Beschäftigung eingerückt…vielleicht doch keine Gute Idee…

⇨ Link zum Urteil des FG Münster