„Wenn der Steuerfahnder zweimal klingelt“ und spontan das geltend gemachte Arbeitszimmer inspizieren will und man lässt ihn dann rein, dann war das freiwillig und keine rechtswidrige Ortsbesichtigung – so das FG Münster in 9 K 2384/17.
Was der Fahnder dann findet, kann auch verwertet werden. Ich hätte es ja anders gemacht: „iiich niich Hr. xxx ….iiiich nur saubermachen….bitte später wiederkommen“ …und dann schnell die X-Box, Gästebett und Minibar in den Keller gebracht…. danach wäre aber vermutlich die FKS wegen illegaler Beschäftigung eingerückt…vielleicht doch keine Gute Idee…