Die Gleitzone soll 2019 zum „sozialversicherungsrechtlichem Übergangsbereich“ mit Obergrenze von 1300 EUR werden (Entwurf des Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung). Um Geringverdiener bei den Sozialabgaben zu entlasten, wird die bisherige Gleitzone zu einem (Achtung: Neusprech!) sozialversicherungsrechtlichen Übergangsbereich weiterentwickelt (Übergangsbereich klingt wie etwas, was der Pfarrer auf der Beerdigung sagt… viel weniger anstößig, „ich bin im Übergangsbereich“ vs. „ich bin in der Gleitzone“)). Die Obergrenze der Beitragsentlastung soll auf 1300 EUR angehoben werden und es wird sichergestellt, dass die reduzierten Rentenversicherungsbeiträge nicht mehr zu geringeren Rentenleistungen führen. Das soll erreicht werden, indem nicht mehr das reduzierte beitragspflichtige Arbeitsentgelt an die Sozialversicherung gemeldet wird, sondern das tatsächliche Entgelt. Okay…das gleiche hätte man ja auch erreicht, indem man sie einfach abgeschafft hätte….. Warum solche Änderungen immer 5 vor Schluss kommen, weiß ich allerdings auch nicht.