Rückblick: Literatur rund um das Arbeitsverhältnis im Oktober 2019

Ohne Umschweife direkt zum Thema:

BETRIEB UND PERSONAL

In der Betrieb und Personal Ausgabe 10/2019 geht es schwerpunktmäßig um das Statusfeststellungsverfahren und dem Risiko von Scheinselbständigkeiten. Die üblichen Risiken werden nochmal gut zusammengefasst:

  • Beitragslastverschiebung, §38g SGB IV,
  • Mindestlohnanspruch, Kündigungsschutz,
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall,
  • Nachzahlung tarifvertraglicher Ansprüche, z.B. bAV
  • usw.

Insofern durchaus zutreffend der „Hinweis für die Praxis“, dass einige Tätigkeiten sich bei realistischer Betrachtung schlicht nicht selbständig durchführen lassen – Gruß an all die Gastronomen auf den Kölner Ringen.

Passend zum Thema geht es dann auch noch darum, mittels einer Anrufungsauskunft den lohnsteuerlichen Status eines Mitarbeiters (analog zum Statusfeststellungsverfahren) abzuklopfen. Klar, wenn man das Finanzamt komplett lahmlegen will ist das keine doofe Idee – beliebt macht man sich dadurch aber bestimmt nicht und auf die fehlende Bindungswirkung zwischen Steuer- und SV- Würdigung wird auch gleich hingewiesen.

Ebenfalls interessant ein Beitrag über das BAG Urteil vom 27.02.2019, 5 AZR 354/18, bei dem ausgeführt wird unter welchen Voraussetzungen AT-Angestellt Ansprüche auf Gehaltserhöhung aus betrieblicher Übung ableiten können. Spoiler Alarm: Wenn der Arbeitgeber über Jahre die Tariferhöhungen unterschiedslos an die AT`ler weitergibt, dann hat er ehr schlecht Karten.

DER BETRIEB

In DB 40/2019 zeigt Höfer die Möglichkeiten zur Förderung der bAV bei Einnahme-Überschuss-Rechnern.

In DB 41/2019 fasst Körlings nochmal die arbeitsrechtliche Rechtsprechung zur sachgrundlosen Befristung zusammen und Vossen gibt uns einen Einblick in die Aufklärungspflichten beim betrieblichen Eingliederungsmanagement.

In DB 43/2019 ist der Erlass des FinMin. Mecklenburg-Vorpommern vom 26.09.2019 zu finden, wonach bundeseinheitlich abgestimmt die Überlassung von Unterkunft und Verpflegung bei 24-Stunden-Pflege im ganz überwiegend betrieblichen Interesse erfolgt und nicht zu Arbeitslohn führt.

Außerdem dargestellt von Eufinger, die Arbeitnehmerrechte, die bei internen Untersuchungen bestehen.

NWB

In NWB 40/2019 berichtet Seifert nochmal über das BFH Urteil v. 03.07.2019 – Az. VI R 36/17 bzgl. der unbelegten Brötchen und zieht Parallelen zum Wiesn-Brezn Urteil vom 03.08.2017 – Az. V R 15/17 (zur Umsatzsteuer). Außerdem zieht er Rückschlüsse aus dem lohnsteuerlichen Urteil für die Umsatzsteuer und meint, dass dem Arbeitgeber aus unbelegten Brötchen mithin grds. Vorsteuerabzug zusteht.

Außerdem gibt Geserich einen sehr lesenswerten Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zur Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte, (Urteil v. 4.4.2019 – VI R 27/17; v. 10.4.2019 – VI R 6/17, sowie v. 11.4.2019 – VI R 36/16 und VI R 40/16 und VI R 12/17). Drei Dinge braucht es bekanntermaßen für eine erste Tätigkeitsstätte:
1. eine Ortsfeste Einrichtigung,
2. ein dauerhaftes Tätigwerden und
3. die Zuordnung des Arbeitgebers.
Insbesondere das letzte Merkmal wird hier näher beleuchtet.

Thönnes und Langhoff geben uns in NWB 42/2019 eine rechtliche Einordnung einer „selbständigen“ Tagesmutter aus steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Sicht.

In NWB 43/2019 kommt von Hermes ein Beitrag zur Mahlzeitengestellung und den Auswirkungen auf die Verpflegungsmehraufwendungen bei Flugreisen. Behandelt wird u.a. die fehlende Harmonisierung von Werbungskostenabzug und Sachbezugsversteuerung, die Verpflegung in der Business-Class und in Flughafen-Lounges. Alles durchaus lesenswert.

Ebenfalls in 43/2019 kommt von Bisle ein Beitrag über Stolperfallen in Arbeitsverhältnissen. Thematisiert werden solche mit dem Ehegatten (Dienstwagenüberlassung im Minijob), Nutzungsverboten beim Dienstwagen, Krankenversicherungsbeiträgen i.Z.m. der 44 EUR-Grenze, §3 Nr. 15, Betriebsfahrräder usw. – alles in allem (im positiven Sinne) ein ziemlicher Lumpensammler. Wer nicht zu einem Jahreswechselseminar geht, der kann sich das durchaus gönnen.

DSTR

In DStR 40/2019 gibt uns Wünnemann eine Erste Einschätzung über die Eckpunkte des Klimaschutzprogramms 2030 aus steuerlicher Sicht.