Steuern sparen bei Abfindung – Teil 1 – Grundlagen

Angeblich haben wir schon wieder Krise und es wird Personal abgebaut. D.h. Abfindungen werden gezahlt und es kommt die Frage nach der Steueroptimierung bei Abfindungen bzw. allgemein nach Optimierungsmöglichkeiten. Nachfolgend daher einmal die praktikablen Basics (ohne Wohnsitzverlegungen nach Malta etc.). Die Ausführungen richtigen sich gleichermaßen an Arbeitnehmer (die überlegen, ob/wie sie ein Angebot des Arbeitgebers annehmen sollen) und Arbeitgeber (die durch Optimierung den Anreiz für die Arbeitnehmer erhöhen möchten).

Eine echte Abfindungsberatung beim Steuerberater ist aufwendig, weil der Steuerberater alle Gestaltungsvarianten über eine Vielzahl von fiktiven Steuererklärungen gegeneinander stellen müsste. Allein für die Frage, was eine Zuflussverschiebung einbringt, wären vier Erklärungen gegeneinander zu stellen. Das alles erfolgt zudem mangels Glaskugel auf einer unbekannten Datenbasis, weil letztlich nicht klar ist, was der Arbeitnehmer im Jahr der/nach Freistellung an weiteren Einkünften noch erzielen wird / welche weiteren Kosten er haben wird.

Steueroptimierung bei Abfindungen

Wilde Excel-Schubserei bringt also nur bedingt weiter – sie ist m.E. aber auch nicht erforderlich. Man muss lediglich „eine Idee“ davon haben, was auf einen zukommt. Außerdem kann man zwar an einigen Stellschrauben drehen und Optimierungen erzielen, diese müssen aber zur Lebenssituation und zur Lebensplanung passen des Arbeitnehmers passen. Die nachfolgenden Ausführungen sollen hier eine Orientierung bieten.

„Steuern sparen bei Abfindung – Teil 1 – Grundlagen“ weiterlesen

Rückblick: Literatur rund um das Arbeitsverhältnis im Oktober 2019

Ohne Umschweife direkt zum Thema:

BETRIEB UND PERSONAL

In der Betrieb und Personal Ausgabe 10/2019 geht es schwerpunktmäßig um das Statusfeststellungsverfahren und dem Risiko von Scheinselbständigkeiten. Die üblichen Risiken werden nochmal gut zusammengefasst:

  • Beitragslastverschiebung, §38g SGB IV,
  • Mindestlohnanspruch, Kündigungsschutz,
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall,
  • Nachzahlung tarifvertraglicher Ansprüche, z.B. bAV
  • usw.

Insofern durchaus zutreffend der „Hinweis für die Praxis“, dass einige Tätigkeiten sich bei realistischer Betrachtung schlicht nicht selbständig durchführen lassen – Gruß an all die Gastronomen auf den Kölner Ringen.

Passend zum Thema geht es dann auch noch darum, mittels einer Anrufungsauskunft den lohnsteuerlichen Status eines Mitarbeiters (analog zum Statusfeststellungsverfahren) abzuklopfen. Klar, wenn man das Finanzamt komplett lahmlegen will ist das keine doofe Idee – beliebt macht man sich dadurch aber bestimmt nicht und auf die fehlende Bindungswirkung zwischen Steuer- und SV- Würdigung wird auch gleich hingewiesen.

Ebenfalls interessant ein Beitrag über das BAG Urteil vom 27.02.2019, 5 AZR 354/18, bei dem ausgeführt wird unter welchen Voraussetzungen AT-Angestellt Ansprüche auf Gehaltserhöhung aus betrieblicher Übung ableiten können. Spoiler Alarm: Wenn der Arbeitgeber über Jahre die Tariferhöhungen unterschiedslos an die AT`ler weitergibt, dann hat er ehr schlecht Karten.

DER BETRIEB

In DB 40/2019 zeigt Höfer die Möglichkeiten zur Förderung der bAV bei Einnahme-Überschuss-Rechnern.

In DB 41/2019 fasst Körlings nochmal die arbeitsrechtliche Rechtsprechung zur sachgrundlosen Befristung zusammen und Vossen gibt uns einen Einblick in die Aufklärungspflichten beim betrieblichen Eingliederungsmanagement.

In DB 43/2019 ist der Erlass des FinMin. Mecklenburg-Vorpommern vom 26.09.2019 zu finden, wonach bundeseinheitlich abgestimmt die Überlassung von Unterkunft und Verpflegung bei 24-Stunden-Pflege im ganz überwiegend betrieblichen Interesse erfolgt und nicht zu Arbeitslohn führt.

Außerdem dargestellt von Eufinger, die Arbeitnehmerrechte, die bei internen Untersuchungen bestehen.

NWB

In NWB 40/2019 berichtet Seifert nochmal über das BFH Urteil v. 03.07.2019 – Az. VI R 36/17 bzgl. der unbelegten Brötchen und zieht Parallelen zum Wiesn-Brezn Urteil vom 03.08.2017 – Az. V R 15/17 (zur Umsatzsteuer). Außerdem zieht er Rückschlüsse aus dem lohnsteuerlichen Urteil für die Umsatzsteuer und meint, dass dem Arbeitgeber aus unbelegten Brötchen mithin grds. Vorsteuerabzug zusteht.

Außerdem gibt Geserich einen sehr lesenswerten Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zur Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte, (Urteil v. 4.4.2019 – VI R 27/17; v. 10.4.2019 – VI R 6/17, sowie v. 11.4.2019 – VI R 36/16 und VI R 40/16 und VI R 12/17). Drei Dinge braucht es bekanntermaßen für eine erste Tätigkeitsstätte:
1. eine Ortsfeste Einrichtigung,
2. ein dauerhaftes Tätigwerden und
3. die Zuordnung des Arbeitgebers.
Insbesondere das letzte Merkmal wird hier näher beleuchtet.

Thönnes und Langhoff geben uns in NWB 42/2019 eine rechtliche Einordnung einer „selbständigen“ Tagesmutter aus steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Sicht.

In NWB 43/2019 kommt von Hermes ein Beitrag zur Mahlzeitengestellung und den Auswirkungen auf die Verpflegungsmehraufwendungen bei Flugreisen. Behandelt wird u.a. die fehlende Harmonisierung von Werbungskostenabzug und Sachbezugsversteuerung, die Verpflegung in der Business-Class und in Flughafen-Lounges. Alles durchaus lesenswert.

Ebenfalls in 43/2019 kommt von Bisle ein Beitrag über Stolperfallen in Arbeitsverhältnissen. Thematisiert werden solche mit dem Ehegatten (Dienstwagenüberlassung im Minijob), Nutzungsverboten beim Dienstwagen, Krankenversicherungsbeiträgen i.Z.m. der 44 EUR-Grenze, §3 Nr. 15, Betriebsfahrräder usw. – alles in allem (im positiven Sinne) ein ziemlicher Lumpensammler. Wer nicht zu einem Jahreswechselseminar geht, der kann sich das durchaus gönnen.

DSTR

In DStR 40/2019 gibt uns Wünnemann eine Erste Einschätzung über die Eckpunkte des Klimaschutzprogramms 2030 aus steuerlicher Sicht.

Mindmap zum Thema §37b EStG

Eine kurze Zusammenstellung der Materialien zum §37b EStG gefällig? Bitteschön! Klar kann man auch im Lohnsteuerhandbuch das BMF-Schreiben raussuchen…aber über die Mindmap geht es schneller und man springt direkt in den Bulletpoint, der einen interessiert.

Bei der Gelegenheit hab ich auch nochmal die Gesetzesmaterialien zur Entstehung der Vorschrift zusammengestellt, weil die Gesetzesbegründung immer wieder eine Orientierung beim Umgang mit der Vorschrift liefert.

Auch die zum §37b EStG ergangenen Verwaltungsverfügungen und die einschlägige Rechtsprechung ist hier in der Mindmap an einem Ort zusammengestellt.

Die Mindmap findet sich, wie alle anderen bisher veröffentlichten Mindmaps, auch oben links hinter dem entsprechenden Menüpunkt.

Rückblick: Literatur rund um das Arbeitsverhältnis im September 2019

Wegen Krankheit bin ich etwas spät dran, mit meinem Literatur-Rückblick zum Lohnsteuerrecht. Trotzdem sind ein paar interessante Aufsätze dabei gewesen, auf die ich hier verlinke.

BETRIEB UND PERSONAL

Ausgabe 9 der Betrieb und Personal beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem Thema Mitarbeiterüberwachung. Dr. Besgen zeigt auf, was der Arbeitgeber darf und was er nicht darf.

Darüber hinaus gibt Mader einen Überblick über den neuen §3 Nr. 19 EStG. Beiteiligungen des Arbeitgebers zu Weiterbildungsleistungen i.S.v. §82 SGB III sollen danach steuerfrei sein. Voraussetzung für die Förderung durch das Arbeitsamt ist wohl, dass sich auch der Arbeitgeber an der Maßnahme beteiligt. Einen echten Mehrwert wird die Vorschrift wohl hauptsächlich bei Sprachkursen bilden.

Ebenfalls von Mader, erhalten wir eine lesenswerte Zusammenfassung der neuerlichen BFH-Urteile zum Reisekostenrecht, mit dem Schwerpunkt auf den Leiharbeitnehmern.

Final gibt Altmann noch einen Überblick über Beschäftigungsverhältnisse im Übergangsbereich und geht auf die zwischenzeitlich erlassenen Klarstellungen durch Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenverbände ein.

„Rückblick: Literatur rund um das Arbeitsverhältnis im September 2019“ weiterlesen

Die andere „Kalte Progression“ / Über die schleichende Entwertung von steuerlichen Grenzwerten

Über die Kalte Progression ist in der letzten Zeit viel geschrieben wurden. Gemeint ist der Umstand, dass man bei gleicher Kaufkraft des Einkommens – also bei einer jährlichen Erhöhung des Einkommens i.H.d. Inflationsrate – automatisch in eine höhere Progressionsstufe rutscht. Theoretisch muss also die Gesamtheit der Steuerpflichtigen irgendwann den Spitzensteuersatz zahlen, wenn die Politik die Tarifeckwerte nicht regelmäßig anpasst. Unpopuläre Steuererhöhungen brauchen von der Politik daher nicht beschlossen werden, sondern sie kommen über die Inflation von ganz alleine.

Dasselbe Prinzip wirkt jedenfalls – bislang ohne große Beachtung in Presse und Fachliteratur – auch auf steuerliche Grenzwerte, z.B. die Entfernungspauschale, die jetzt auf 0,35 EUR angehoben werden soll, um das Klima zu retten. Satire vs. Realpolitik, erkennt noch jemand den Unterschied – jedenfalls hatte man 1967 noch eine Absenkung aus „verkehrspolitischen Erwägungen“ unternommen. Seitdem scheinen sich die Naturgesetze umgekehrt zu haben. Seisdrum.

„Die andere „Kalte Progression“ / Über die schleichende Entwertung von steuerlichen Grenzwerten“ weiterlesen

Rückblick: Literatur rund um das Arbeitsverhältnis im August 2019

Ich glaube, bei uns allen bleibt viel zu wenig Zeit für das Studium von Fachliteratur. Ich hab es als festen Termin im Kalender, sonst würde ich es aufschieben (d.h. ausfallen lassen). Leser dieses Blogs brauchen deswegen aber kein schlechtes Gewissen haben, denn nachfolgend berichte ich wieder, was im vergangenen Monat Interessantes im lohnsteuerlichen Kontext in den Fachzeitschriften geschrieben wurde.

„Rückblick: Literatur rund um das Arbeitsverhältnis im August 2019“ weiterlesen

Mindmap zum Thema PKW-Versteuerung

Auf meiner to-do Liste steht es schon länger, aber jetzt hab ich mich hingesetzt und einen ersten Entwurf für eine Mindmap zum Thema PKW-Versteuerung erstellt. Das Thema ist so umfangreich, dass man auch Bücher darüber schreiben kann (vgl. z.B. die über 300 Seiten von Urban, leider nicht mehr aktualisiert). Entsprechend umfangreich ist die Mindmap (taxmap) auch schon in dieser ersten Version geworden.

In der Spalte links habe ich das maßgebliche BMF-Schreiben vom 04.04.2018 als Map-Zweig auseinander gezogen. Das hat den Vorteil, dass man sich nicht mehr durch die 20 Seiten kämpfen muss, sondern direkt zum richtigen Schlagwort (z.B. Park&Ride) springen kann. Der (Teil-)Inhalt des BMF-Schreibens ist dann jeweils nach Klick auf das Zweig-Notizsymbol sichtbar.

Die Rechtsprechungssammlung (also einen ersten groben Wurf) habe ich wieder in der Spalte rechts abgelegt und versucht eine thematische Clusterung vorzunehmen. Das Thema Elektromobilität, hatte ich ja kürzlich in einer anderen Mindmap (taxmap) ausgelagert.

Die Mindmap wird nach und nach erweitert werden, wer also Urteile oder Verwaltungsverfügungen für mich hat, die hier noch fehlen, kann sie mir gerne zumailen – ich werde sie dann einarbeiten.

Technisches zu diesem Blog

Nachfolgend ein paar allgemeine Infos zu diesem Blog.

Der Blog ist nicht nur unter www.lohnsteuer-newsletter.de erreichbar. Wer nicht soviel Text in die Adresszeile seines Browsers eintippen möchte, der kann auch die folgenden Domains verwenden:

Oben im Menü „taxmaps“ gelangt man auf die Übersicht meiner Steuer-Mindmaps (taxmaps). Dort sind jetzt auch ein paar kleine animierte Gif`s als Anleitung für den Umgang mit den Mindmaps hinterlegt (der Erklärbär).

Über das Menü „§§/LStR“ gelangt man direkt auf eine Vielzahl nützlicher externer Links, die man oft täglich benötigt: LSt/ESt-Richtlinien, Gesetzestexte, Vordrucke zur LSt- Voranmeldung oder zur LSt-Bescheinigung – spart also den Umweg über Google.

„Technisches zu diesem Blog“ weiterlesen

Mindmap zum Thema Elektromobilität

Die Zusammenhänge und vor allem auch die diesbezüglichen Rechtsgrundlagen beim Thema Elektromobilität sind leider ziemlich chaotisch Vor allem das Zusammenspiel von Umsatzsteuer und Lohnsteuer ist nicht vernünftig aufeinander abgestimmt. Welche Umsatzsteuerlichen Konsequenzen sich insbesondere bei der Überlassung von E-Bikes`s ergeben hatte ich in meinem Blogbeitrag („Arbeitnehmer unter Strom“) versucht zu erläeutern.

Das Thema erschließt sich nur, wenn man eine Masse an OFD-Verfügungen und BMF-Schreiben jeweils im richtigen Kontext zu Hilfe nimmt. Sehr komplex wird es auch, weil für gleiche Sachverhalte jeweils unterschiedliche Regelungen in unterschiedlichen Kalenderjahren gelten. Nochmal komplizierter wird es, weil teilweise auch unterschiedliche Regelungen für denselben Sachverhalt im selben Zeitraum gelten, je nachdem ob Fahrräder zusätzlich oder i.R.v. Entgeltumwandlungen gewährt werden.

Um die Verwaltungsverfügungen zu sammeln und dem Thema eine übersichtliche Struktur zu geben, habe ich eine Mindmap erstellt, die ich hier für die Leser meines Blogs online zur Verfügung stelle. Die Hoffnung ist, dass es deren Arbeit damit etwas zu vereinfachen. Die Map ist natürlich auch oben über den Reiter taxmaps zu erreichen.

Aufbau der Map:

  • ganz Links eine Übersicht der Regelungen
    • Fahrräder / Pedelecs
    • PKW, Scooter, E-Bikes (>25 km/h)
    • Nutzfahrzeuge
    • Aufladen / Zuschüsse
  • Sammlung der maßgebl. Verwaltungsschreiben
  • Sammlung der gesetzlichen Grundlagen
  • Sammlung von Literaturfundstellen

Die Map enthält erstmals auch Verllinkungen zu entsprechenden Fachliteratur-Aufsätzen. Diese sind aber regelmäßig nur hinter einer Paywall zu erreichen, setzten also voraus, dass man Abonent der jeweiligen Zeitschrift ist (in der NWB-Datenbank sind aber auch Einzelerwerbe möglich). Besonders ans Herz legen möchte ich den Artikel „Schulte-Beckhausen/Möhlenkamp/Baron: Ladesäulen für E-Fahrzeuge auf dem Betriebsgelände: energierechtliche und steuerrechtliche Pflichten“ in BB 2019, 1815. Dort wird u.a. darauf eingegangen, welche sonstigen Pflichten sich der Arbeitgeber ans Bein bindet, wenn er sich eine Ladesäule auf den Hof stellt (Eichrecht, EEG-Umlage etc.).

Arbeitnehmer unter Strom – Elektromobilität im Spannungsverhältnis von Lohn- und Umsatzsteuer

In der Gehaltsabrechnung schlägt man sich schon länger mit dem Problem herum, dass Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge wegen unterschiedlicher Zielsetzungen (oder wohl ehr wegen zwei zuständigen Ministerien) auseinanderlaufen (Zuflussprinzip vs. Entstehungsprinzip). Die gleichen Probleme kann man nun bei der Umsatzsteuer beobachten. Erstmals richtig augenfällig wurde es 2015 mit der Neuregelung der Betriebsveranstaltungen. Die lohnsteuerliche Freibetragsregelung sollte danach nicht für die Umsatzsteuer gelten (umsatzsteuerlich gilt die Rechtslage bis 2014 weiter).

[Anmerkung zu den Betriebsveranstaltungen: Der lohnsteuerfreie Teil ist streng genommen nicht steuerfrei, sondern lediglich eine Vereinheitlichung des ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesses des Arbeitgebers und mithin kein Arbeitslohn. Aus diesem Grund bleibt der Vorsteuerabzug bestehen und Umsatzsteuer fällt nicht an. Allerdings sind derartige Dienstleistungen umsatzsteuerlich nicht teilbar.]

Auch beim Thema Elektromobilität hat der Fiskus sich nicht gerade geschickt verhalten und umsatzsteuerliche und lohnsteuerliche Bemessungsgrundlagen neuerlich auseinander laufen lassen. Damit sind komplizierte Eingriffe ins Gehaltsabrechnungssystem erforderlich, um alle steuerlichen Befindlichkeiten abzuklappern. Das (gut gemeinte) Förderziel verpufft so aber – die gesetzliche Regelung wird also nutzlos – wenn die Umsetzung in der Praxis an solchen Kleinigkeiten scheitert.

„Arbeitnehmer unter Strom – Elektromobilität im Spannungsverhältnis von Lohn- und Umsatzsteuer“ weiterlesen