Die Zusammenhänge und vor allem auch die diesbezüglichen Rechtsgrundlagen beim Thema Elektromobilität sind leider ziemlich chaotisch Vor allem das Zusammenspiel von Umsatzsteuer und Lohnsteuer ist nicht vernünftig aufeinander abgestimmt. Welche Umsatzsteuerlichen Konsequenzen sich insbesondere bei der Überlassung von E-Bikes`s ergeben hatte ich in meinem Blogbeitrag („Arbeitnehmer unter Strom“) versucht zu erläeutern.
Das Thema erschließt sich nur, wenn man eine Masse an OFD-Verfügungen und BMF-Schreiben jeweils im richtigen Kontext zu Hilfe nimmt. Sehr komplex wird es auch, weil für gleiche Sachverhalte jeweils unterschiedliche Regelungen in unterschiedlichen Kalenderjahren gelten. Nochmal komplizierter wird es, weil teilweise auch unterschiedliche Regelungen für denselben Sachverhalt im selben Zeitraum gelten, je nachdem ob Fahrräder zusätzlich oder i.R.v. Entgeltumwandlungen gewährt werden.
Um die Verwaltungsverfügungen zu sammeln und dem Thema eine übersichtliche Struktur zu geben, habe ich eine Mindmap erstellt, die ich hier für die Leser meines Blogs online zur Verfügung stelle. Die Hoffnung ist, dass es deren Arbeit damit etwas zu vereinfachen. Die Map ist natürlich auch oben über den Reiter taxmaps zu erreichen.
Aufbau der Map:
- ganz Links eine Übersicht der Regelungen
- Fahrräder / Pedelecs
- PKW, Scooter, E-Bikes (>25 km/h)
- Nutzfahrzeuge
- Aufladen / Zuschüsse
- Sammlung der maßgebl. Verwaltungsschreiben
- Sammlung der gesetzlichen Grundlagen
- Sammlung von Literaturfundstellen
Die Map enthält erstmals auch Verllinkungen zu entsprechenden Fachliteratur-Aufsätzen. Diese sind aber regelmäßig nur hinter einer Paywall zu erreichen, setzten also voraus, dass man Abonent der jeweiligen Zeitschrift ist (in der NWB-Datenbank sind aber auch Einzelerwerbe möglich). Besonders ans Herz legen möchte ich den Artikel „Schulte-Beckhausen/Möhlenkamp/Baron: Ladesäulen für E-Fahrzeuge auf dem Betriebsgelände: energierechtliche und steuerrechtliche Pflichten“ in BB 2019, 1815. Dort wird u.a. darauf eingegangen, welche sonstigen Pflichten sich der Arbeitgeber ans Bein bindet, wenn er sich eine Ladesäule auf den Hof stellt (Eichrecht, EEG-Umlage etc.).