Lohnsteuerrechner im Internet: Brauchbar oder alles Schrott?

Als Arbeitnehmer will man gelegentlich die Lohnsteuer und Sozialabgaben selber berechnen, zum Beispiel i.R.v. Gehaltsverhandlungen, nach dem Vorstellungsgesprächwenn eine Abfindung ansteht oder weil man die Zahlen auf seiner Gehaltsabrechnung nachvollziehen möchte. Dann greift man auf einen Lohnsteuerrechner aus dem Internet zurück. Aber was können die und welcher ist empfehlenswert?  

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Hurra, wir sind wieder wer!

Deutschland endlich mal wieder ganz vorne auf einem Spitzenplatz…okay…jetzt nichts Wichtiges, wie etwa Patent-Anmeldungen, Breitbandausbau oder Pisa-Test. Aber immerhin bei der Steuerquote. Die ist nämlich von 19,6 auf 22,8% gestiegen, wie die Bundesregierung auf eine kleine Anfrage (Drucksache 19/7325) hin mitteilt. Und 22,8% sind nur der Wert pro Kopf. Kinder, Rentner und sonstige „in der Hängematte liegende“ rausgerechnet, kommt es für die übrig bleibenden (echten) Steuerzahler knüppeldick. Und da kommt dann ja noch die Sozialversicherung drauf, wodurch dann selbst hart gesottene Nordeuropäer mitleidig den Hut rumgehen lassen. Hier nochmal – weil es gerade so schön passt – Astrid Lindgren`s Steuermärchen (LINK).

Aber keine Angst, da wird jetzt knallhart gegengesteuert.

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Rückblick: Literatur rund um das Arbeitsverhältnis im Februar 2019

Vom Finanzwesir-Blog hab ich mir die o.g. Kategorie abgeschaut und da man sich als junges Blog für nichts zu schade sein darf (und da Ideen noch nicht in die Uploadfilter von Art. 13 EU-Urheberrechtsreform passen), mache ich mir das mal ganz schamlos zu eigen. Ich möchte hier auf spannende Beiträge von anderen Seiten hinweisen, die ich für lesenswert halte.

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Mindmap zum Thema Reisekostenrecht ab 2014

Um den fachlichen Content auf dieser Seite noch etwas zu pimpen, möchte ich Ihnen hier eine Mindmap zum Thema Reisekostenrecht ab 2014 zur Verfügung stellen. Die Mindmap enthält u.a. eine Urteilssammlung über alle (mir bekannten) Urteile zum neuen Reisekostenrecht und wird ständig aktualisiert werden. Außerdem habe ich versucht die wichtigsten BMF-Schreiben und Verfügungen zu diesem Thema dort zu sammeln, damit es hoffentlich eine brauchbare Arbeitsunterlage wird.

Die jeweiligen Informationen/Ausführungen erhalten Sie innerhalb der Mindmap, wenn Sie rechts das viereckige Notizblock-Symbol im jeweiligen Task/Knoten anklicken (dann erscheint rechts ein Textfeld).

⇨ Hier der Link zu der Mindmap, oder einfach oben über die Menüzeile.

Mindmap zum Thema Bewirtungen und Veranstaltungen

Um den fachlichen Content hier auf dieser Seite nicht zu kurz kommen zu lassen, möchte ich Ihnen hier eine Mindmap zum Thema Versteuerung von Bewirtungen und Veranstaltungen zur Verfügung stellen.

Die jeweiligen Informationen/Ausführungen erhalten Sie innerhalb der Mindmap, wenn Sie rechts das viereckige Notizblock-Symbol im jeweiligen Task/Knoten anklicken (dann erscheint rechts ein Textfeld).

⇨ Hier der Link zu der Mindmap, oder einfach oben über die Menüzeile.

Weihnachtsgeschenke von der Politik

Weihnachten ist aber ja auch die Zeit für Weihnachtsgeschenke. Brave Kinder bekommen Geschenke und böse bekommen mit der Rute (darf man das noch?). 

– Getreu diesem Motto hat der Bundesrat dann am 23.11. auch das Jahressteuergesetzt 2018 beschlossen und unserer braven Autoindustrie zur Absatzförderung eine (weitere) Verbesserung der Dienstwagenbesteuerung für neue Elektro-/Plugin-Hybride geschenkt (0,05% statt 1%). 

– Aber auch an diejenigen, die samstags nicht mit dem Firmen-SUV zum Geschenke-Shoppen in die Innenstadt kommen, sondern sich in einer völlig überfüllten U-Bahn (Köln!!!) von den Umstehenden ins Gesicht husten lassen, auch an die hat der Bundesrat gedacht und die Steuerbefreiung für die Jobtickets wieder eingeführt. Hinter dem Link der Gesetzestext, dort S. 7 unten / neuer §3 Nr. 15 EStG – dieser erfordert „Zusätzlichkeit“ (d.h. keine Gehaltsumwandlung) und gilt nicht für Luftverkehr (tja…Pech gehabt, Hr. Middelhoff). Außerdem muss man seine Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung um das kostenlose Jobticket kürzen – dafür ist eine Bescheinigung auf der Lohnsteuerbescheinigung erforderlich. Dazu auch einen Artikel als Datei-Anhang in dieser Mail.

– Wer nicht in die verstopfte Bahn will, für den gibt’s steuerfrei noch den neuen §3 Nr. 37 EStG: „zusätzlich überlassene betriebliche Fahrräder, soweit diese noch kein Kraftfahrzeugt sind“ (also auch E-Bikes bis 25 km/h).

Weihnachtsfeiern und ihre Kosten

Weihnachten ist aber auch die Zeit für Weihnachtsfeiern. Auf das Urteil des FG Köln (jetzt beim BFH unter Az. VI R 31/18) hatte ich ja in einem andern Blog-Post (HIER) schon hingewiesen. Tenor dort war ja, dass bei der Ermittlung der Kosten pro Person die No-Show`s nicht die Bereicherung der anderen erhöhen.

Organisieren weiter entfernt arbeitende Mitarbeiter ihre Anreise zur Weihnachtsfeier selbst, sind die dafür anfallenden steuerlichen Reisekosten nicht in die BMG der Weihnachtsfeier einzubeziehen. Organisiert der Arbeitgeber die Anreise führ mehrere zentral – dann geht das mit in die BMG der Feier ein (so lt. BMF-Schreiben 14.10.2015). Das fand das FG Düsseldorf in Az.: 9 K 580/17 L irgendwie komisch und meinte rechtskräftig, dass die Kosten zum äußeren Rahmen und damit – mangels Konsumwert – nicht zum geldwerten Vorteil zählen. Urteil erging leider noch für die alte Rechtslage

⇨ FG Düsseldorf in Az.: 9 K 580/17 L

⇨ BMF-Schreiben vom 14.10.2015

Ungleiche steuerliche Behandlung verschiedener Verkehrsmittel

Die Bundesregierung hat sich in einer Anfrage zur „ungleichen steuerlichen Behandlung verschiedener Verkehrsmittel“ u.a. nochmal zur  Behandlung der BahnCard 100 geäußert.

Von einer Überlassung der BC100 im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse (=kein steuerbarer Arbeitslohn) kann ausgegangen werden, wenn nach einer Prognose (zum Zeitpunkt der Hingabe der BC) die ersparten Kosten für Einzelfahrscheine iRd. Auswärtstätigkeit (ohne Nutzung der BC)  die Kosten der BC100 erreichen oder übersteigen (prognostizierte Vollamortisation). Die private Mitbenutzung oder die Nutzung für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist dann unbeachtlich. 

Kommt man in der Prognose nur zur Teilamortisation, ist das zunächst in voller Höhe steuerpflichtiger Arbeitslohn. Die während der Gültigkeitsdauer der BC100 durch deren Nutzung für dienstliche Fahrten ersparten Fahrtkosten können dann monatsweise oder auch am Ende des Gültigkeitszeitraums als Korrekturbetrag den steuerpflichtigen Arbeitslohn mindern. Für die Höhe des Korrekturbetrags können aus Vereinfachungsgründen (anstelle quotaler Aufteilung – dienstliche Zwecken vs. Gesamtnutzung) – auch die ersparten Kosten für Einzelfahrscheine für die Auswärtstätigkeit (ohne BC) zugrunde gelegt werden.

Durchaus spannend auch die anderen Fragen (beim Lesen der Antworten der Bundesregierung Popcorn bereit halten) …kleine Auswahl:

  • Frage: Anzahl der Dienstwagen in Dtl.?  Antwort: ca. 5 Mio / davon ca. 1,7 Mio Benziner / 3,2 Mio. Diesel / ca. 0,1 Mio Elktro/(PlugIn)Hybrid und ca. 32.000 Sonstige (Sonstige??? Fred-Feuerstein-Antrieb?).
  • Frage: Warum kann man die BahnCard nicht auch nach der 1%-Methode versteuern? … Antwort: Das …äh….*#blätterraschel#* …kann man doch überhaupt nicht vergleichen!!!
  • Frage: Bringt die Halbierung 1%-Versteuerung für PlugInHybride wirklich etwas für das Klima, oder switchen die Leute nicht bloß vom 1,5 Tonnen Diesel-SUV auf den 2,5 Tonnen Diesel-Hybrid-SUV um Steuern zu sparen? … die Antwort war so platt, da kam mir das Popcorn wieder hoch, allerdings hat man hierauf sogar tatsächlich im Jahressteuergesetz nochmal schnell nachgebessert – der Plugin-Dienstwagen muss jetzt mindestens 50 KM elektrisch kommen, damit er nur mit 0,5% versteuert wird

Drucksache 19/4798 des Deutschen Bundestages

schneller Lumpensammler

Passend zum kürzlich beschlossenen Baukindergeld: Die BR plant im Gesetzentwurf BT-Drucks. 19/4723 die Erhöhung des Kindergeldes ab 1.7.2019 um 10 EUR. 

Außerdem erfolgt die Erhöhung des Grundfreibetrags auf 9168 EUR und die Eckwerte für die kalte Progression werden insoweit angepasst. 
Wer jetzt meint „10 EUR mehr, da ist ja nix“ – das sind 2 EUR mehr, als die 8 EUR, um den die BR die Regelsätze für Hartz4-Empfänger erhöht.

Richtig spendabel wird die BR aber bei den Rentnern, da werden es durchschnittlich ca. 30 EUR mehr. 

Außerdem plant die BR im sog. „Qualifizierungschancengesetz“ die Absenkung des Beitragssatzes in der Arbeitslosenversicherung von 3% auf 2,5% zum 1.1.2019. Wer sich fragt, warum sich zwar die Arbeitslosenzahlen, nicht aber der Beitragssatz halbieren….man will mehr Geld für Weiterbildungsförderung ausgeben („das 7te Bewerbungscoaching wird Sie jetzt aber ganz bestimmt in Lohn und Brot bringen“) und man erweitert den Kreis der Anspruchsberechtigten (12 Versicherungsmonate innerhalb von 30 Monaten / vormals 24 Monaten). Außerdem soll die befristet geltenden höheren Zeitgrenzen für eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen dauerhaft beibehalten werden.

Wer jetzt ganz allgemein stutzig wird und sich fragt, wo die BR einem nun das Geld (unser Geld! – was sie verteilt) einem auch wieder aus der Tasche zieht, der kann z.B. hier einen Blick auf die neuen Beitragsbemessungsgrenzen werfen.