Rückblick: Literatur rund um das Arbeitsverhältnis im Februar 2019

Vom Finanzwesir-Blog hab ich mir die o.g. Kategorie abgeschaut und da man sich als junges Blog für nichts zu schade sein darf (und da Ideen noch nicht in die Uploadfilter von Art. 13 EU-Urheberrechtsreform passen), mache ich mir das mal ganz schamlos zu eigen. Ich möchte hier auf spannende Beiträge von anderen Seiten hinweisen, die ich für lesenswert halte.

Auf Haufe habe ich einen spannenden Beitrag zur Verjährung von Beitragsansprüchen der Sozialversicherung gefunden. Das ist ein beliebtes Thema in Sozialversicherungsprüfungen und löst bei mir als als gelerntem Steuerrechtler (der nur die Festsetzungsverjährung kennt) immer noch Kopfschütteln aus. Die regelmäßige 4-jährige Verjährung ist bekannt und ja noch zu verkraften, bei Vorsatz geht es dann aber auch mal bis zu 30 Jahre zurück und es ist klar, dass niemand mehr alle Unterlagen aus der Zeit hat. Hinzu kommt dann noch die Beitragslastverschiebung nach §28g SGB IV. Von §266a StGB möchte ich hier lieber garnicht erst anfangen. Den Vorwurf des Vorsatzes muss der Prüfer zwar begründen, aber das macht er sich regelmäßig ziemlich einfach (getreu dem Motto: ne starke Behauptung toppt erstmal jedes schwache Argument). Umso wichtiger, wenn man dem Prüfer dann etwas entgegenhalten kann. Ich vermute mal, dass wir in ein paar Jahren analog zu den derzeit überall eingeführten Tax-Compliance-Management-Systemen (TCMS) dann auch SV-Compliance-Systeme (SV-CMS) sehen werden, mit denen man dokumentiert, dass man Beiträge jedenfalls nie vorsätzlich verkürzt.

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Ebenfalls auf Haufe habe ich einen Beitrag über das neue EU-Melderecht aufgrund EU-Entsenderichtlinie gefunden. Österreich und Frankreich setzen wohl schon fleißig Bußgelder fest, wenn man den Erzählungen auf den Seminaren glauben darf. Das Thema ist übrigens abzugrenzen von den sog. A1-Bescheinigungen. Wann eine Dienstreise meldepflichtig ist und wann nicht, dass darf wohl jedes Land für sich entscheiden. Das Zielland wohlgemerkt – sonst wäre es schließlich zu einfach, wenn die Entsender in den Firmen nur nationales Recht kennen bräuchten (anstelle von 28 verschiedenen Versionen davon). Natürlich meldet man auch nicht einheitlich an eine zentrale Stelle (wo alle Staaten dann die Daten abziehen, so quasi Mini-One-Stop-Shop für Entsendungen), sondern man meldet an 28 verschieden Staaten in 28 verschieden Sprachen und Varianten. Ach…man wünscht sich wirklich die Zeiten zurück, wo die EU sich bloß mit der Krümmung von Gurken beschäftigt anstatt Gesetze auf so großer Ebene zu vergurken.

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Tangiert meine Steuerthemen hier nur am Rande: Auf der Seite von Rechtsanwalt Solmecke hab ich ein Fall gefunden, wie ihn sich nur ein deutscher Beamter ausdenken kann. Die Bürgerin war mit ihrer Hundesteuer im Verzug und daraufhin wurde von der Stadt der Hund (ein Mops) gepfändet und dann auf Ebay verkauft. Wo/wie klebt man bitte einen Kuckuck auf einen Mops? Während meiner Finanzamtsausbildung war ich nur einmal mit dem Vollzieher draußen, das hat mir gereicht. Falls jemand glaubt, dass das Privatfernsehen bei Sendungen wie Peter Zwegat etc. übertreibt und alles überspitzt darstellt: Nein, ausnahmsweise nicht!

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Der Beitrag, den ich auf der Seite von Concredis Steuerberatung gefunden habe, ist zwar schon etwas älter, aber trotzdem lesenswert. Es geht um die Versteuerung von Geschenken und Incentives und ist eine gute Wiederholung der Grundlagen bzw. ein guter Einstieg ins Thema.

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Für die Berufskollegen vom Berufsstand der Steuerberater, die sich heute Abend mal wieder richtig gruseln wollen und „The Nun“ und „Halloween 2018“ schon gesehen haben, empfehle ich den Beitrag von bloggmbh.de, bei dem es um die Haftung des Steuerberaters gegenüber dem Mandanten geht. Hat der Steuerberater Fehler bei der Statusfeststellung gemacht hat und deshalb z.B. ein eigentlich sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter (Geschäftsführer) irrig beitragsfrei abgerechnet wurde. Also ich hatte Gänsehaut….

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Und zum Schluss hab ich auf der ETL-Seite noch eine schöne Broschüre als PDF-Download gefunden, in der von ETL die Möglichkeiten zur Lohnkostenoptimierung (Nettolohnoptimierung) nochmal (samt Rechtsgrundlage) zusammengefasst werden. Vielleicht etwas oberflächlich, aber eine schöne Sammlung.

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