Passend zum kürzlich beschlossenen Baukindergeld: Die BR plant im Gesetzentwurf BT-Drucks. 19/4723 die Erhöhung des Kindergeldes ab 1.7.2019 um 10 EUR.
Außerdem erfolgt die Erhöhung des Grundfreibetrags auf 9168 EUR und die Eckwerte für die kalte Progression werden insoweit angepasst.
Wer jetzt meint „10 EUR mehr, da ist ja nix“ – das sind 2 EUR mehr, als die 8 EUR, um den die BR die Regelsätze für Hartz4-Empfänger erhöht.
Richtig spendabel wird die BR aber bei den Rentnern, da werden es durchschnittlich ca. 30 EUR mehr.
Außerdem plant die BR im sog. „Qualifizierungschancengesetz“ die Absenkung des Beitragssatzes in der Arbeitslosenversicherung von 3% auf 2,5% zum 1.1.2019. Wer sich fragt, warum sich zwar die Arbeitslosenzahlen, nicht aber der Beitragssatz halbieren….man will mehr Geld für Weiterbildungsförderung ausgeben („das 7te Bewerbungscoaching wird Sie jetzt aber ganz bestimmt in Lohn und Brot bringen“) und man erweitert den Kreis der Anspruchsberechtigten (12 Versicherungsmonate innerhalb von 30 Monaten / vormals 24 Monaten). Außerdem soll die befristet geltenden höheren Zeitgrenzen für eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen dauerhaft beibehalten werden.
Wer jetzt ganz allgemein stutzig wird und sich fragt, wo die BR einem nun das Geld (unser Geld! – was sie verteilt) einem auch wieder aus der Tasche zieht, der kann z.B. hier einen Blick auf die neuen Beitragsbemessungsgrenzen werfen.
PKW-Maut
Betrifft jetzt nicht so sehr die Lohnsteuer, aber vielleicht ja von allg. Interesse – ein obiter dictum sozusagen: Die FDP hatte mal nachgefragt, was eigentlich aus der PKW-Mautgeworden ist, die sollte doch schließlich schon 2015 kommen. Die Bundesregierung hat daher in der BT-Drucks. 19/4210 sinngemäß wie folgt geantwortet:
1. das Ding heißt jetzt Infrastrukturabgabe und nicht mehr Ausländerma…äh….PKW-Maut und für die Instandsetzung der Infrastruktur zahlt ja wohl gerne eine kleine Abgabe!!!
2. ist das Ding komplett EU-rechtskonform (wenn wir die anhängigen Klagen von Österreich und den Niederlanden vor dem EUGH mal ausblenden).
Und 3. kommen wird es auf jeden Fall, noch in dieser Legislaturperiode …spätestens aber mit der Fertigstellung des Berliner Flughafens. Die FDP hat auch nochmal nachgefragt, was der ganze Spaß bringen soll (außer Monopoleinnahmen für die Betreibergesellschaft) ….BReg.: „ja ähh….#*blätter-raschel#* so 500 Mio. sollten da schon hängen bleiben“ …guck an…also minimal mehr als bei Bismarcks Schaumweinsteuer.
vollständige paritätische Finanzierung der GKV
Wieder die Kategorie „daswar früher mal so, haben wir dann abgeschafft, jetzt führen wir das wieder ein, warum hatten wir es nochmal abgeschafft?“ …
*#trommelwirbel#*: Der BT berät in BT-Drucks. 19/4454 über die „vollständige paritätische Finanzierung der GKV“. Zur Erinnerung für die Jüngeren: Das wurde durch die schwarz-gelbe Bundesregierung 2010 abgeschafft – der Historiker nennt dieses Zeitalter „Merkel-II“ (derzeit befinden wir uns ja in „Merkel-IV“), Kabarettisten sprechen wohl rückblickend vom „goldenen Zeitalter“ (wg. Brüderle, Rösler, Pofalla, KTzG und mein favourite Dirk Niebel…hauptberuflicher Teppich-Importeur, der sich im dt. Zollrecht nicht so auskennt).
In dem Beratungsentwurf soll auch ein gesetzlicher Deckel für KV-Rücklagen kommen, so dass die Krankenkassen dann letztlich verpflichtet wären, die Beiträge zu senken, anstelle hohe Rücklagen bei Negativzinsen zu horten. Tja…wenn man immer von der schwäbischen Hausfrau erzählt, muss man sich nicht wundern, dass selbst die Krankenkassen so agieren (habe zu meiner Zeit in Stuttgart leider keine schwäbische Hausfrau mit 20 Mrd. auf der hohen Kante kennengelernt). Die GKV hat den Zwangsabbau auch direkt kritisiert und ich vermute ja, von dem Geld sehen wir nix – das leitet Jens Spahn direkt in die Pflegeversicherung um.
Europaweite private Altersvorsorgeprodukte (PEPP)
Und noch einer aus der Kategorie mit den Abkürzungen: Die EU (genauer das EP mittels EU-Verordnungsvorschlag) prüft die Einführung eines europaweiten privaten Altersvorsorgeproduktes (PEPP). Also….Altersversorgung mit PEPP klinkt für mich zumindest vom Namen her spannender als z.B. „Wohnriester“. PEPP steht für Pan-European-Pension-Produkt. „Die Mitgliedstaaten werden ermutigt, nach Einführung des PEPP die steuerliche Förderung, die sie nationalen privaten Altersvorsorgeprodukten zukommen lassen, auch dem PEPP einzuräumen, sodass ein künftiges PEPP selbst dann in den Genuss der bestehenden nationalen steuerlichen Anreize für private Altersvorsorgeprodukte kommen kann, wenn es nicht alle nationalen Voraussetzungen für die steuerliche Förderung erfüllt.“ Anreize derzeit sind ja der Sonderausgabenabzug und die Zulagen. Bleibt also zu hoffen, dass sich das positiv auf die Kosten und mithin auf die Rendite der Produkte auswirkt.
ELFE / „Einfach Leistungen für Eltern“
Mit dem ELFE-Bundesrats-Antrag sollen Eltern entlastet werden. ELFE steht für „Einfach Leistungen für Eltern“. Vermutlich geht 90% Gesetzgebungs-Zeit mittlerweile für die Findung von lustigen Abkürzungen drauf (würde jedenfalls einiges erklären). Die ELFE, die ELSTER, das ZUGFeRD … (wenn der Zoo voll ist, erleben wir vielleicht noch Disneys Verfilmung von „Das dt. Steuerrecht!“) … jedenfalls haben die Bundesländer die Möglichkeiten der Digitalisierung erkannt. Eltern soll künftig die Geburtsurkunde automatisch zugeschickt und das Kindergeld überwiesen werden. Alles ohne Behördengänge und Raussuchen von Unterlagen. Fast alle Informationen sind bei verschiedenen Stellen in der Verwaltung (Standesamt, Finanzamt, Elterngeldstelle etc.) sowieso vorhanden. Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage darf aber derzeit kein Datenaustausch zwischen den Behörden erfolgen. Mit Erlaubnis der Eltern sollen diese Infos künftig behördenübergreifend ausgetauscht werden dürfen (opt in). Jedenfalls ist die Bundesregierung aufgefordert aus dem Antrag einen Gesetzesvorschlag zu machen, der dann durch die Regierung, Bundestag (1. Lesung, 2. Lesung, 3. Lesung) und Bundesrat beschlossen werden kann.
Rabattfreibetrag im Vertriebsfall
In einem sehr merkwürdigen Urteil hat sich der BFH v. 26.04.2018 – VI R 39/16 dazu geäußert, wann der Rabattfreibetrag (1080 EUR / §8 Abs. 3 EStG) gewährt werden kann. Leider wurde der Sachverhalt „aus Gründen des Steuergeheimnisses“ nicht veröffentlicht (hab ich in 15 Jahren noch nie erlebt), weswegen man nicht viel damit anfangen kann. In §8 III heißt es ja: „Waren…die der Arbeitgeber herstellt ODER VERTREIBT“. Hier ging es um dieses Vertriebsbegriff. Klingt so als ginge es um Apple Stores (o.ä / reine Spekulation / hier verwendet, zur Veranschaulichung) – die hier wohl selbständige Rechtsformen waren, die jeweils eigenes Personal beschäftigen. Wenn man dort was einkauft, kommt der Vertrag dann z.B. zwischen dem Kunden und Apple Irland o.ä. zustande (und nicht zwischen der Store-KG und dem Kunde). Der Store verkauft also garnichts an Endkunden. Im konkreten Fall sollte diese Vertriebs-Form für den Rabattfreibetrag der Store-Mitarbeiter aber ausreichen. Die kostenlosen Handys (die unter die 1080 EUR-Freibetrag lupften) gab`s übrigens direkt von Apple (der BFH hat bekanntermaßen ein gestörtes Verhältnis zu Drittlohnbegriff der Finanzverwaltung) und lesenswert ist mithin nur, wie der BFH sich hier am Drittlohn vorbei laviert (beim Lesen Popcorn bereit halten).