ELFE / „Einfach Leistungen für Eltern“

Mit dem ELFE-Bundesrats-Antrag sollen Eltern entlastet werden. ELFE steht für „Einfach Leistungen für Eltern“. Vermutlich geht 90% Gesetzgebungs-Zeit mittlerweile für die Findung von lustigen Abkürzungen drauf (würde jedenfalls einiges erklären). Die ELFE, die ELSTER, das ZUGFeRD … (wenn der Zoo voll ist, erleben wir vielleicht noch Disneys Verfilmung von „Das dt. Steuerrecht!“) … jedenfalls haben die Bundesländer die Möglichkeiten der Digitalisierung erkannt. Eltern soll künftig die Geburtsurkunde automatisch zugeschickt und das Kindergeld überwiesen werden. Alles ohne Behördengänge und Raussuchen von Unterlagen. Fast alle Informationen sind bei verschiedenen Stellen in der Verwaltung (Standesamt, Finanzamt, Elterngeldstelle etc.) sowieso vorhanden. Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage darf aber derzeit kein Datenaustausch zwischen den Behörden erfolgen. Mit Erlaubnis der Eltern sollen diese Infos künftig behördenübergreifend ausgetauscht werden dürfen (opt in). Jedenfalls ist die Bundesregierung aufgefordert aus dem Antrag einen Gesetzesvorschlag zu machen, der dann durch die Regierung, Bundestag (1. Lesung, 2. Lesung, 3. Lesung) und Bundesrat beschlossen werden kann.

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