schneller Lumpensammler

Passend zum kürzlich beschlossenen Baukindergeld: Die BR plant im Gesetzentwurf BT-Drucks. 19/4723 die Erhöhung des Kindergeldes ab 1.7.2019 um 10 EUR. 

Außerdem erfolgt die Erhöhung des Grundfreibetrags auf 9168 EUR und die Eckwerte für die kalte Progression werden insoweit angepasst. 
Wer jetzt meint „10 EUR mehr, da ist ja nix“ – das sind 2 EUR mehr, als die 8 EUR, um den die BR die Regelsätze für Hartz4-Empfänger erhöht.

Richtig spendabel wird die BR aber bei den Rentnern, da werden es durchschnittlich ca. 30 EUR mehr. 

Außerdem plant die BR im sog. „Qualifizierungschancengesetz“ die Absenkung des Beitragssatzes in der Arbeitslosenversicherung von 3% auf 2,5% zum 1.1.2019. Wer sich fragt, warum sich zwar die Arbeitslosenzahlen, nicht aber der Beitragssatz halbieren….man will mehr Geld für Weiterbildungsförderung ausgeben („das 7te Bewerbungscoaching wird Sie jetzt aber ganz bestimmt in Lohn und Brot bringen“) und man erweitert den Kreis der Anspruchsberechtigten (12 Versicherungsmonate innerhalb von 30 Monaten / vormals 24 Monaten). Außerdem soll die befristet geltenden höheren Zeitgrenzen für eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen dauerhaft beibehalten werden.

Wer jetzt ganz allgemein stutzig wird und sich fragt, wo die BR einem nun das Geld (unser Geld! – was sie verteilt) einem auch wieder aus der Tasche zieht, der kann z.B. hier einen Blick auf die neuen Beitragsbemessungsgrenzen werfen.