Nettolohnvereinbarungen

Die OFD NRW hat mal gesammelt, was ihnen so alles im Zusammenhang mit Nettolohnvereinbarungen einfällt (ziemlich viel offenbar) und hat das in einer OFD-Vfg. zusammengefasst (Link leider nur hinter der Paywall). 

Nochmal der Hinweis: Wenn nix vereinbart ist, gilt immer Bruttoversteuerung. Steuerübernahme muss explizit vereinbart werden (durch den AG gewollt sein). Etwas Anderes gilt teilweise bei Schwarzarbeitsbeschäftigungen.