gemeinsame doppelte Haushaltsführung von Eheleuten

Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung ist eine Wohnung am Lebensmittelpunkt und zusätzlich eine berufliche Zweitwohnung am Arbeitsort. Wenn Ehegatten aber beide (über Jahre) am Arbeitsort (zusammen) wohnen kann grds. keine doppelte Haushaltsführung mehr vorliegen, da die Wohnung am Beschäftigungsort hier regelmäßig zum Lebensmittelpunkt wird. In einem konkreten Einzelfall sah das FG Münster das anders, weil der Rest der Familie, die Vereinsmitgliedschaft und Zahnarztbesuche am Erstwohnsitz erfolgten und dieser dadurch weiterhin den Lebensmittelpunkt ausmachte (Eheleute waren offensichtlich im Vorfeld durch den Steuerberater gut gebrieft und mich wundert fast, dass er nicht noch mit der Tochter des Bürgermeisters eine Affäre angefangen hat, um den Sachverhalt vollends rund zu machen).

Finanzgericht Münster vom 26.09.2018, Az. 7 K 3215/16 E