Weihnachtsgeschenke von der Politik

Weihnachten ist aber ja auch die Zeit für Weihnachtsgeschenke. Brave Kinder bekommen Geschenke und böse bekommen mit der Rute (darf man das noch?). 

– Getreu diesem Motto hat der Bundesrat dann am 23.11. auch das Jahressteuergesetzt 2018 beschlossen und unserer braven Autoindustrie zur Absatzförderung eine (weitere) Verbesserung der Dienstwagenbesteuerung für neue Elektro-/Plugin-Hybride geschenkt (0,05% statt 1%). 

– Aber auch an diejenigen, die samstags nicht mit dem Firmen-SUV zum Geschenke-Shoppen in die Innenstadt kommen, sondern sich in einer völlig überfüllten U-Bahn (Köln!!!) von den Umstehenden ins Gesicht husten lassen, auch an die hat der Bundesrat gedacht und die Steuerbefreiung für die Jobtickets wieder eingeführt. Hinter dem Link der Gesetzestext, dort S. 7 unten / neuer §3 Nr. 15 EStG – dieser erfordert „Zusätzlichkeit“ (d.h. keine Gehaltsumwandlung) und gilt nicht für Luftverkehr (tja…Pech gehabt, Hr. Middelhoff). Außerdem muss man seine Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung um das kostenlose Jobticket kürzen – dafür ist eine Bescheinigung auf der Lohnsteuerbescheinigung erforderlich. Dazu auch einen Artikel als Datei-Anhang in dieser Mail.

– Wer nicht in die verstopfte Bahn will, für den gibt’s steuerfrei noch den neuen §3 Nr. 37 EStG: „zusätzlich überlassene betriebliche Fahrräder, soweit diese noch kein Kraftfahrzeugt sind“ (also auch E-Bikes bis 25 km/h).