Steuern sparen bei Abfindung – Teil 10 – Progressionseinkünfte (Arbeitslosengeld) teilweise vorteilhaft

In Teil 8 dieser Beitragsreihe (zum Thema Steuern sparen bei Abfindung) ging es um Kirchensteuer. Dort hatte ich bereits gezeigt, dass ein Verbleib in der Kirche unter Umständen zu einer geringeren Steuerbelastung führt, als ein Austritt aus der Kirche. Ähnlich verhält es sich bei Abfindung und dem Arbeitslosengeld.

In diesem Beitrag zeige ich daher, dass mit erhaltenem Arbeitslosengeld (Progressionseinkünften) unter bestimmten Umständen die Steuern auf die Abfindung ebenfalls geringer sind, als wenn man kein Arbeitslosengeld beantragt. Dieses Ergebnis wird erst auf dem zweiten Blick plausibel, wenn man sich näher mit der steuerlichen Tarifformel beschäftigt. Armin Meiwald aus der Sendung mit der Maus würde jetzt sagen: „Klingt komisch – ist aber so!“

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Homeoffice-Pflicht für Arbeitgeber und steuerliche Begleitmaßnahmen

Jetzt kommt also ab nächstem Mittwoch eine Homeoffice-Pflicht für Arbeitgeber. Und welche begleitenden steuerlichen Maßnahmen fallen der Politik dafür ein? Ich kann meinen in 2021 angeschafften Laptop oder Monitor bereits in 2021 voll steuerlich abschreiben. D.h. meine Steuererstattung im nächsten Jahr fällt etwas höher aus, die in den zwei Folgejahren fällt dafür etwas geringer aus. Die Diskussion mit dem Fiskus bzgl. der privaten Verwendung und damit bzgl. der generellen Abzugsfähigkeit bleibt bestehen. Wahnsinn! Da hat sich Olaf Scholz ja richtig einen Zacken aus seinem SPD-Kanzlerkandidaten-Krönchen gebrochen.

Aber was wären wirklich sinnvolle Maßnahmen gewesen?

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Rückblick: Lohnsteuer-Literatur im November und Dezember 2020

Auch über den Jahreswechsel darf man sein Fachliteraturstudium natürlich keinesfalls schleifen lassen. Nachfolgend daher ein schneller Rückblick darauf, was man mit Bezug auf Arbeitnehmer/Arbeitgeber-Sachverhalte in den letzten zwei Monaten gelesen haben sollte. Wer aktueller über News informiert werden möchte, der kann mir übrigens auch auf Twitter (https://twitter.com/LohnsteuerN) folgen. Dort retweete ich das, was in meiner täglichen News-Bubble auftaucht und einen lohnsteuerlichen Hintergrund hat. Wem Twitter zu unübersichtlich ist, der kann die Twittertimeline auch auf meiner internen News-Seite überfliegen.

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Änderungen im Jahressteuergesetz 2020

Über den E-Mail-Benachrichtigungsdienst von buzer.de (den ich jedem, der mit Gesetzestexten arbeitet wirklich empfehlen kann) wurde ich nochmal darüber informiert, dass das Jahressteuergesetz 2020 dann doch noch dieses Jahr beschlossen wurde und es zu Änderungen im EStG gekommen ist. Buzer.de eignet sich aber auch ganz vorzüglich, um sich schnell die notwendigen Änderungen zu vergegenwärtigen. Der Beitrag verfolgt daher zweierlei Ziel: 1) Aufzeigen, was sich im Gesetz verändert hat und 2) Aufzeigen, wie man das dank buzer.de schnell und selektiv herausfiltern kann, ohne sich dabei durch die Unmengen an Dokumenten aus dem Gesetzgebungsverfahren zu wühlen. Die ausführlichen Auseinandersetzungen mit dem Thema überlasse ich den Fachbeiträgen in den Zeitschriften Anfang des Jahres.

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Steuern sparen bei Abfindung – Teil 9 – Tarifformel / negative (Progressions-) Einkünfte

Die Beschäftigung mit der einkommensteuerlichen Tarifformel darf durchaus als höhere Mathematik verstanden werden – ähnlich wie die Quantenphysik oder der Versuch die kalte Fusion nutzbar zu machen. Zumindest dann, wenn die vorteilhafte Fünftelungsregelung (§34 EStG) und die nachteilige Tariferhöhung für Progressionseinkünfte (§32b EStG) aufeinandertreffen. Daher gibt es im Internet leider meines Wissens auch keinen einzigen Steuerrechner, der alle Fallvarianten korrekt berechnet (falls doch, bitte Mail an mich, ich werde das dann hier nachtragen). Der nachfolgende Beitrag – aus meiner Reihe zum Steuern sparen bei Abfindung – soll daher den Leser befähigen, Steuerberechnungen für Abfindungen kritisch zu verproben und eigene Berechnungen anzustellen.

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Steuern sparen bei Abfindung – Teil 8 – Kirchensteuer teilweise vorteilhaft

Im Steuerrecht gibt es selten einfache Wahrheiten. Die Aussage, wonach man bei Abfindungszahlungen durch einen Kirchenaustritt in jedem Fall (Kirchen)Steuern spare, gehört zu den eher problematischen Aussagen. Unter Umständen ist nämlich der Verbleib in der Kirche der günstigere Weg. Warum das so ist, das zeige ich im aktuellen Beitrag aus meiner Reihe zur Steuern sparen bei Abfindung.

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Rückblick: Lohnsteuer-Literatur im September und Oktober 2020

Ruhig ist es geworden in diesem Blog. In den letzten beiden Monaten musste ich das Literaturstudium etwas schleifen lassen, weil viele andere Aufgaben angefallen waren. Ich hätte gerne früher berichtet, was es in NWB, Der Betrieb, Lohn und Gehalt direkt und digital, Betrieb und Personal, sowie in der DStR wieder an spannenden Beiträgen zum Lohnsteuerrecht gegeben hat. Seisdrum …. besser spät, als nie.

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Steuern sparen bei Abfindung – Teil 7 – gewerbliche Einkünfte / selbständige Tätigkeit

Es ist etwas ruhiger geworden, auf diesem Blog. So ist das manchmal, wenn man glaubt fünf Jobs gleichzeitig machen zu können. Gleichwohl möchte ich mich heute wieder meinem Lieblingsthema widmen. Steuern sparen bei Abfindung.

Thema dieses Mal sind gewerbliche / selbständige Einkünfte, z.B. weil der freigestellte Arbeitnehmer nach 30 Jahren in einer Konzernstruktur jetzt endlich mal sein eigener Chef sein will – wer kann ihm dies verdenken.

Ja, wer wohl? Das Finanzamt natürlich, wie ein Blick auf das Thüringer FG Urteil vom 01.12.2009 3 K 965/08 (Urteil leider m.W. nirgendwo kostenlos im Volltext einsehbar, nachfolgend aber der Link zum Folgeurteil) zeigt. Durch die neue Selbständigkeit verdiente der Abfindungsempfänger im Jahr der Abfindung (unter Außerachtlassung der Abfindung) erst einmal weniger, als in einem normalen Jahr als Arbeitnehmer. Das Finanzamt meinte „dann sei ja auch kein Progressionsschaden eingetreten und man müsse nicht mehr Fünfteln“. Sowohl das Finanzgerecht und scheinbar später auch der BFH sahen das aber komplett anders.

Die Gewerblichkeit/Selbständigkeit bleibt daher eine geniale Möglichkeit im Abfindungsjahr richtig steuern zu sparen. Gerade bei (Einzel-)Unternehmen mit großen Wareneinsatz wird das unternehmerische Risiko hier teilweise komplett vom Fiskus übernommen, da die Waren durch die Steuererstattung gegenfinanziert (oder gar überkompensiert) werden. So macht der Weg in die Selbständigkeit Spass.

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