Was ist eine Betriebsveranstaltung?

Das Finanzgericht Münster hatte zur Definition einer Betriebsveranstaltungen zu entscheiden. Im konkreten Fall waren nur ausgewählte Mitarbeiter eingeladen, die sich besonders um die Umsetzung des Unternehmensmottos bemüht und dabei hervorgetan hatten („wir machen das mit den Fähnchen“). Klassische Incentive-/ Belohnungsveranstaltung also und mithin keine Betriebsveranstaltung – so sah es auch das FG. Begründung war, dass eine Betriebsveranstaltung „der gesamten Belegschaft unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie der Stellung und Leistung im Betrieb angeboten wird“ – das ist m.E. zar nur ein Indiz, war hier aber entschuldbar, da es noch zur alten Rechtslage 2014 erging und damals stand das so in den Richtlinien.

⇨ Finanzgericht Münster, 15 K 3383/17 L