Bzgl. der Ermittlung der Kosten pro Person bei Weihnachtsfeiern gibt es endlich ein beim BFH anhängiges Verfahren (wir erinnern uns: Wenn alle anderen Mitarbeiter im Schneesturm stecken bleiben und Sie der Einzige sind der es zur Weihnachtsfeier schafft, dann will die Finanzverwaltung ja Ihnen die „Bereicherung“ komplett zurechnen. Also Merke: immer ausreichend Tupperdosen mitnehmen!!!) –
BFH-Az. VI R 31/18 (Vorinstanz:FG Köln, Urteil v. 27.06.2018 – 3 K 870/17).
Ebenfalls – aber nur beim FG – anhängig ist die Frage, ob Mitarbeiter bei solchen Veranstaltungen durch die Nutzung einer Eventagentur bereichert werden.