Im folgenden Beitrag geht es nicht um das schwedische Filmdrama, sondern um vier Urteile aus der Rechtsprechung, die zeigen welche steuerlichen Fallstricke in der Ehe lauern können. Die ersten zwei Fälle beschäftigen sich mit Ehegatten-Arbeitsverhältnissen, die letzten zwei Fälle beschäftigen sich mit Schenkungsteuer.
Zur Erinnerung, damit Ehegatten-Arbeitsverhältnisse anerkannt werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie müssen ernstlich vereinbart sein, d.h. es empfiehlt sich der Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrages oder die Dokumentation, was vereinbart wurde, in anderer nachprüfbarer Weise.
- Der Vertrag muss inhaltlich dem üblichen Bedingungen entsprechen, wie bei den übrigen Mitarbeitern (Fremdvergleich).
- Der Vertrag muss schlussendlich grds. auch so – also wie vereinbart – in der Praxis tatsächlich umgesetzt werden.