Finanzamt lässt Wauzi gnadenlos verhungern

Okay, ich geb`s zu…die Überschrift war pures clickbait…aber der Ton an dt. Schulen wird offenbar rauer und darauf muss jetzt endlich auch das Steuerrecht reagieren. Das meinte zumindest eine Lehrerin an einer weiterführenden Schule, die ihren privat angeschafften Hund im Unterricht als sogenannten Schulhund einsetzte („Da hinten wird geschwatzt? Fass Hasso!“). Die Kosten für Futter und Tierarztbesuche wollte sie als Werbungskosten absetzen. Das FG Düsseldorf war gnädig und wollte 50% der Kosten anerkennen. Das Finanzamt aber war knallhart und ist in Revision gegangen (Az. beim BFH: VI R 52/18) .

Lehrer und Finanzbeamte sind sowieso eine ganz besondere „Liebesgeschichte“. Zu meiner Zeit hatten Lehrer gerade „Belege-Pools“ gebildet. Einer hatte das Fachbuch gekauft und das ganze Lehrerzimmer meinte, es so absetzen zu können. Und ich als kleiner Azubi musste dann wie blöde Belege abstempeln, aber nur bei Lehrern….

⇨ Finanzgericht Düsseldorf, 1 K 2144/17 E