In einer älteren Ausgabe hatte ich ja schon gesagt, dass man sich den Toilettengang auf der Dienstreise besser verkneift, wenn man unfallrechtlich abgesichert sein will. Wie sich zeigt: Das gilt natürlich auch fürs Duschen (, was dann sicherlich dazu beiträgt, die Termine möglichst kurz zu halten oder öfter mal eine Videokonferenz zu nutzen.
Wesentlich spannender die Ausführungen zum Unfallschutz im Home Office (Notiz für mich: beim Neubau den Weinkeller immer neben dem Arbeitszimmer planen).
⇨ Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 20.12.2018 – L 1 U 491/18
⇨ BSG Urteil v. 31.08.2017, Az. B 2 U 9/16 R
⇨ BSG Urteil v. 28.11.2018, Az. B 2 U 28/17 R