Sächsisches FG zu Tankgutscheinen

Urteil des FG Sachsen: Werden dem AN Tankgutscheine für mehrere Monate im Voraus zugewendet, ist ihm der gesamte Sachbezug bereits bei Erhalt der Gutscheine und nicht erst bei Einlösung des jeweiligen Gutscheines an der Tankstelle zugeflossen. Das galt im Urteilsfall auch dann, wenn der AG die AN explizit auf ein bestimmtes Einlöseverhalten vergattert hatte („ACHTUNG – GANZ WICHTIG – NUR EIN GUTSCHEIN IM MONAT EINLÖSEN“ … die Richter hatten offenbar Erfahrungswerte mit kleinen Kindern und ähnlichen Vorgaben („nur ein Keks, gleich ist Abendbrot!!“) und ließen sich daher nicht beirren; die 44 EUR-Grenze war überschritten).

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Sächsisches FG v. 09.01.2018 – 3 K 511/17

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