Schadenersatz durch den Arbeitgeber

Eines meiner Lieblingsthemen: Schadensersatz des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer (oder umgekehrt). Hierzu hat der BFH v. 24.04.2018 – VI R 34/16 geurteilt. Sachverhalt ging ungefähr wie folgt: Wenn dem Mitarbeiter durch eine falsche Lohnabrechnung o.ä. ein Steuerschaden entsteht (er also iRd. Einkommensteuererklärung vermeidbar mehr zahlen muss) und der Arbeitgeber erstattet diesen konkreten Schaden, dann ist das KEIN Arbeitslohn. Läuft so ähnlich wie beim Urlaubsstorno – schwierig ist natürlich die Berechnung des eigentlichen Steuerschadens unter Gegenrechnung von steuerlichen Vorteilen.

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