Weihnachtsmann als haushaltsnahe Dienstleistung?

Die Steuerermäßigung nach § 35a EStG (haushaltsnahe Dienstleistungen) setzt die Leistungserbringung in einem inländischen Haushalt voraus. Wenn Sie also „zur Kinderbetreuung“ einen Weihnachtsmann mieten, sollte das bei der nächsten Steuererklärung eigentlich durchgehen. Allerdings brauchen Sie Rechnung und unbare Zahlung..…aber Achtung…wenn es Opa macht, liegt ein Vertrag unter nahen Angehörigen vor, d.h. dann muss es “wie unter Fremden vereinbart und durchgeführt werden“ ….der Fremde müsste nach der Bescherung vermutlich gehen. So hat man einen guten Vorwand, um Opa vor die Tür zu setzen, damit er diesmal nicht mit seinen Zigarren den Baum abfackelt.

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