Unfall auf Oktoberfest

Urteile zu BG und Arbeitsunfällen finde ich faszinierend. Nachdem wir kürzlich lernen durften, dass nicht zwingend ein Arbeitsunfall beim Gang zur Toilette vorliegt kommt nun das SG Berlin zum Unfall auf Oktoberfest: Das Sozialgericht Berlin hat das Vorliegen eines Arbeitsunfalls für einen Monteur abgelehnt, der von seinem Unternehmen bei einer Münchener Brauerei eingesetzt war, die während des Oktoberfestes einen „Brauereinachmittag“ für alle in der Brauerei Tätigen durchgeführt hat. Auf dem Heimweg verletzte sich der Monteur durch einen Unfall schwer. Es fehle an einem betrieblichen Zusammenhang für die Annahme eines Arbeitsunfalls, so die Begründung des Gerichtes. Die Veranstaltung sei nicht durch die Firma des Monteurs, sondern durch die Brauerei, einer Kundin der Firma, durchgeführt worden. Wer sich jetzt für den Sachverhalt interessiert: „Auf dem Heimweg gegen 22 Uhr prallte er in alkoholisiertem Zustand gegen einen Strommast und brach sich dabei einen Halswirbel.“  *#autsch… 

Artikel auf LTO.de mit Urteilsbesprechung zu SG Berlin vom 01.10.2018, Az. S 115 U 309/17