Steuern sparen bei Abfindung – Teil 7 – gewerbliche Einkünfte / selbständige Tätigkeit

Es ist etwas ruhiger geworden, auf diesem Blog. So ist das manchmal, wenn man glaubt fünf Jobs gleichzeitig machen zu können. Gleichwohl möchte ich mich heute wieder meinem Lieblingsthema widmen. Steuern sparen bei Abfindung.

Thema dieses Mal sind gewerbliche / selbständige Einkünfte, z.B. weil der freigestellte Arbeitnehmer nach 30 Jahren in einer Konzernstruktur jetzt endlich mal sein eigener Chef sein will – wer kann ihm dies verdenken.

Ja, wer wohl? Das Finanzamt natürlich, wie ein Blick auf das Thüringer FG Urteil vom 01.12.2009 3 K 965/08 (Urteil leider m.W. nirgendwo kostenlos im Volltext einsehbar, nachfolgend aber der Link zum Folgeurteil) zeigt. Durch die neue Selbständigkeit verdiente der Abfindungsempfänger im Jahr der Abfindung (unter Außerachtlassung der Abfindung) erst einmal weniger, als in einem normalen Jahr als Arbeitnehmer. Das Finanzamt meinte „dann sei ja auch kein Progressionsschaden eingetreten und man müsse nicht mehr Fünfteln“. Sowohl das Finanzgerecht und scheinbar später auch der BFH sahen das aber komplett anders.

Die Gewerblichkeit/Selbständigkeit bleibt daher eine geniale Möglichkeit im Abfindungsjahr richtig steuern zu sparen. Gerade bei (Einzel-)Unternehmen mit großen Wareneinsatz wird das unternehmerische Risiko hier teilweise komplett vom Fiskus übernommen, da die Waren durch die Steuererstattung gegenfinanziert (oder gar überkompensiert) werden. So macht der Weg in die Selbständigkeit Spass.

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(Elektro)Dienstwagen + Zweites Corona-Steuerhilfegesetz

Durch das zweite Corona-Steuerhilfegesetz wurde die Regelung in §6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 Nr. 3 EStG für rein elektrische PKW`s geändert. Begünstigt sind künftig Elektrofahrzeuge bis zu einer Grenze von 60.000 EUR (vorher 40.000 EUR). Dies gilt für die 1%-Versteuerung, als auch für die Fahrtenbuchmethode. Gem. §52 Abs. 12 ist dies in der Form „bereits ab dem 1. Januar 2020 anzuwenden“, dann aber auch auf solche Fahrzeuge, die nach 2018 angeschafft wurden. Was heißt das konkret?

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Rückblick: Lohnsteuer-Literatur im Juni 2020

Ich dachte ja, im Juni wären schon alle in den Sommerferien und es würde in der Fachpresse eh nicht mehr viel geschrieben, aber ich wurde eines Besseren belehrt (s.u.). Die Leser dieses Blogs waren vermutlich genauso beschäftigt, wie die Autoren der nachfolgenden Beiträge – wer also keine Zeit hatte, die Fachzeitschriften durchzuarbeiten, der kann sich nachfolgend einen schnellen Überblick verschaffen und dann selektiv tiefer einsteigen.

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Steuer-Recherche mittels buzer.de am Beispiel von Inhouse-Bewirtungen

Das wird thematisch vielleicht ein etwas seltsamer Beitrag, aber ich glaube er kann trotzdem für viele Steuerleute nützlich sein. Ich verknüpfe hier eine konkrete Rechtsfrage mit der Vorstellung eines Online-Tools, welches mir bei der Beantwortung der Rechtsfrage geholfen hat. Machen wir hier also ausnahmsweise mal eine Art „Sendung mit der Maus“ für Steuerrechtler.

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Mindmap / taxmap: Veranstaltungen und ihre Versteuerung

Ich denke das Thema Veranstaltungen treibt uns alle um, da es an Komplexität kaum zu überbieten ist. Teambuildings, Fachveranstaltungen, Incentiveveranstaltungen, Betriebsfeste, Jubilarfeiern, Kundenevents. Bei all diesen Varianten stellen sich

a) lohnsteuerliche Fragen / Fragen zum §37b EStG

b) umsatzsteuerliche Fragen (VoSt-Abzug)

c) ertragsteuerliche Fragen (Betr.Ausg.-Abzug)

Allein für die Frage, ob eine betriebliche Veranstaltung vorliegt oder ob es sich stattdessen um eine geschäftliche Veranstaltung handelt, braucht es eine extra OFD-Verfügung.

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Steuern sparen bei Abfindung – Teil 6 – Steuern sparen mit Immobilien

Der nachfolgende Beitrage in der Blogreihe zur Steuern sparen bei Abfindung soll sich damit beschäftigen, wie man mit Hilfe von Immobilien Steuern auf eine Abfindung einsparen kann.

Nochmal einmal zum Hintergrund: Die Abfindung kommt zum regulären Einkommen hinzu und (auch unter Anwendung der Fünftelregelung) durch die Progression steigt der Steuersatz auf das Einkommen (insbes. auf die Abfindung). Das Ziel muss es also sein, das reguläre (restliche) zu versteuernde Einkommen so niedrig wie möglich zu gestalten, um das Maximale aus der Fünftelungsregelung herauszuholen.

Die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen wirken sich i.d.R. steuerlich am besten aus, wenn man sie mit weiteren (in der Blogreihe beschriebenen) Maßnahmen kombiniert.

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Steuern sparen bei Abfindung – Teil 5 – Steuerung des Zuflusszeitpunktes

In Teil 3 der Blogreihe zur Steueroptimierung bei Abfindungen hatte ich bereits eine Reihe von Optimierungsmöglichkeiten aufgeführt. Diese Liste soll nachfolgend um weitere Steuersparmodelle ergänzt werden, mit denen es möglich ist, die Steuerabzüge bei einer Abfindung teilweise spektakulär zu reduzieren.

Eine Aufstellung über alle Blogbeiträge aus dieser Reihe findet sich am Ende des Beitrags.

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Zwei neue Taxmaps – Melderecht – Beitragsrecht

Zu den Themen Melderecht und Beitragsrecht in der Sozialversicherung veröffentlichen die Spitzenverbände in regelmäßigen Abständen ihre Besprechungsergebnisse. Die Schreiben sind teilweise aber nur sehr unvollständig veröffentlicht und schwer zu finden.

Ich habe daher die Schreiben zusammengesucht und diese rückwirkend bis in die 1990er Jahre hinein in zwei Mindmaps eingearbeitet, welche hinter den nachfolgenden Links zu finden sind.

Die Mindmaps enthalten jeweils im orangen Feld eine PDF mit dem jeweiligen Schreiben. Um es zu öffenen ist die Verlinkungung (das Klammersymbol) anzuklicken. Danach startet ein Download des Schreibens. Aufgrund der Menge an hinterlegten PDF-Dateien ist die Ladedauer der Map leider sehr hoch.

Die Tagesordnungspunkte aus den Besprechungen sind in den blauen Feldern darunter jeweils aufgeführt – insoweit ist auch eine Schlagwort-Suche über das „Suchen“-Feld unten links möglich.

Ich hätte die Tagesordnungspunkte gerne im Volltext hinterlegt – auch weil dann die Suche bessere Ergebnisse enthalten hätte, leider habe ich dafür momentan keine Zeit.

Ein paar Spitzenverbandsschreiben zum Beitragsrecht, die man z.B. kennen sollte sind z.B.:

Niederschrift vom 20/12.11.2013. Der dortige „Top 7“ behandelt die beitragsrechtliche Behandlung zusätzlich zum Arbeitsentgelt gewährter steuerfreier oder pauschalbesteuerter Entgeltbestandteile. Das ist also die Richtschnur für alle Nettolohnoptimierungen.

Im „Top 8“ derselben Niederschrift wird die beitragsrechtliche Behandlung von Fort und Weiterbildungsleistungen behandelt.

Top 6 der Niederschrift aus dem November 2010 zum Beitragsrecht behandelt ebenfalls ein insoweit spannedes Thema: Die Umwandlung von Arbeitsentgelt zugunsten des Firmen-PKW.

Man sieht also – es lohnt sich immer mal wieder dort einen Blick hinein zu werfen.