Überblick über Lohnsteuer und Sozialversicherung in der betrieblichen Altersvorsorge


Nachdem ich kürzlich auf einem Seminar der Deutschen Rentenversicherung zum Thema „Sozialversicherungspflicht in der betrieblichen Altersvorsorge“ war, habe ich einmal versucht Steuer- und Beitragspflicht in einer Gesamtdarstellung übersichtlich aufzubereiten. Die kostenfreien Seminare des Prüfdienstes möchte ich hier allen nochmal ausdrücklich ans Herz legen. Wer allerdings in Köln-Rodenkirchen teilnehmen möchte, sollte bedenken, dass wir ehr die Steuererklärung auf dem Bierdeckel haben werden, als dass man dort einen Parkplatz findet.


In der linken Reihe geht es um die Behandlung in der Beitragsphase und in der rechten Reihe geht es um die Behandlung in der späteren Rentenphase.
Das Thema ist einigermaßen komplex – falls also jemand Fehler findet oder Ergänzungen hat, kann er sie mir gerne mailen, ich werde das dann gerne korrigieren/ergänzen und eine aktualisierte Versionen online stellen. So eine Übersicht kann natürlich nicht alle Sondersachverhalte berücksichtigen.

Die Map enthält auch eine Sammlung von Urteilen, Links und die aktuellen BMF-Schreiben zur Versteuerung der privaten Altersvorsorge und der betrieblichen Altersvorsorge. Auch hier freue ich mich über ergänzende Zuschriften.

Hier der Link, auf die unten dargestellte Altersvorsorge-Map!

Altersteilzeit: Risiko in der Außenprüfung?

Die Causa Porsche gibt Anlass der o.g. Frage nachzugehen. Die Bild-Zeitung, Spiegel-Online und ein paar Andere berichteten in der vergangenen Woche über eine Lohnsteueraußenprüfung bei Porsche, die wohl etwas aus dem Ruder gelaufen ist. Eine der Feststellungen betraf wohl das Thema Altersteilzeit.

Das tut mir einerseits für die Kollegen dort sehr leid, andererseits ist es durchaus zu begrüßen, wenn durch solche mediale Aufmerksamkeit den Geschäftsführern und Vorständen allerorten die Risiken bewusst werden und Steuerabteilungen mehr Rückhalt bekommen. Die Risiken sind heute augenscheinlich nicht mehr nur monetär, sondern wegen all der Steuerskandale der letzten Jahre (Panama Papers etc.) besteht hier nunmehr ein signifikantes Reputationsrisiko. In der Bild-Zeitung ist
z.B. bereits von einer „Steueraffäre“ die Rede.

Aber zurück zur Altersteilzeit: Ich muss zugeben, ich selbst hatte hier erstmal auch kein gesteigertes Problembewusstsein bei diesem Thema.

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Rückblick: Literatur rund um das Arbeitsverhältnis im Februar 2019

Vom Finanzwesir-Blog hab ich mir die o.g. Kategorie abgeschaut und da man sich als junges Blog für nichts zu schade sein darf (und da Ideen noch nicht in die Uploadfilter von Art. 13 EU-Urheberrechtsreform passen), mache ich mir das mal ganz schamlos zu eigen. Ich möchte hier auf spannende Beiträge von anderen Seiten hinweisen, die ich für lesenswert halte.

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Mindmap zur Versteuerung von Sponsoring- & Marketingmaßnahmen

Um den fachlichen Content hier noch weiter auszubauen, möchte ich Ihnen hier eine Mindmap zum Thema Versteuerung von Sponsoringmaßnahmen und Marketingmaßnahmen zur Verfügung stellen. Die Mindmap enthält alle wichtigen Verfügungen zu dem Thema. Falls jemand im diesem Kontext spannende Urteile oder weitere OFD-Verfügungen/BMF-Schreiben hat, kann er sie mir gerne schicken, ich werde sie dann gerne noch ergänzen und eine aktualisierte Versionen online stellen. Auch falls ich Maßnahmengruppen vergessen haben sollte, dann bin ich für einen Hinweis dankbar – ebenso wie für allgemeines Feedback.

Die jeweiligen Informationen/Ausführungen erhalten Sie innerhalb der Mindmap, wenn Sie rechts das viereckige Notizblock-Symbol im jeweiligen Task/Knoten anklicken (dann erscheint rechts ein Textfeld).

⇨ Hier der Link zu der Mindmap, oder einfach oben über die Menüzeile.

Mindmap zum Thema Reisekostenrecht ab 2014

Um den fachlichen Content auf dieser Seite noch etwas zu pimpen, möchte ich Ihnen hier eine Mindmap zum Thema Reisekostenrecht ab 2014 zur Verfügung stellen. Die Mindmap enthält u.a. eine Urteilssammlung über alle (mir bekannten) Urteile zum neuen Reisekostenrecht und wird ständig aktualisiert werden. Außerdem habe ich versucht die wichtigsten BMF-Schreiben und Verfügungen zu diesem Thema dort zu sammeln, damit es hoffentlich eine brauchbare Arbeitsunterlage wird.

Die jeweiligen Informationen/Ausführungen erhalten Sie innerhalb der Mindmap, wenn Sie rechts das viereckige Notizblock-Symbol im jeweiligen Task/Knoten anklicken (dann erscheint rechts ein Textfeld).

⇨ Hier der Link zu der Mindmap, oder einfach oben über die Menüzeile.

Mindmap zum Thema Bewirtungen und Veranstaltungen

Um den fachlichen Content hier auf dieser Seite nicht zu kurz kommen zu lassen, möchte ich Ihnen hier eine Mindmap zum Thema Versteuerung von Bewirtungen und Veranstaltungen zur Verfügung stellen.

Die jeweiligen Informationen/Ausführungen erhalten Sie innerhalb der Mindmap, wenn Sie rechts das viereckige Notizblock-Symbol im jeweiligen Task/Knoten anklicken (dann erscheint rechts ein Textfeld).

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Was ist eine Betriebsveranstaltung?

Das Finanzgericht Münster hatte zur Definition einer Betriebsveranstaltungen zu entscheiden. Im konkreten Fall waren nur ausgewählte Mitarbeiter eingeladen, die sich besonders um die Umsetzung des Unternehmensmottos bemüht und dabei hervorgetan hatten („wir machen das mit den Fähnchen“). Klassische Incentive-/ Belohnungsveranstaltung also und mithin keine Betriebsveranstaltung – so sah es auch das FG. Begründung war, dass eine Betriebsveranstaltung „der gesamten Belegschaft unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie der Stellung und Leistung im Betrieb angeboten wird“ – das ist m.E. zar nur ein Indiz, war hier aber entschuldbar, da es noch zur alten Rechtslage 2014 erging und damals stand das so in den Richtlinien.

⇨ Finanzgericht Münster, 15 K 3383/17 L


Rentenausgleichszahlungen §187a SGB VI

Die Deutsche Rentenversicherung hat in ihrem sehr schönen DRV-Magazin summa summarum (früher hab ich noch Magazine mit mehr Bildern „gelesen“) Ausführungen bzgl. Rentenausgleichszahlungen gemacht. Solche Zahlungen kann der Arbeitnehmer leisten, um weniger Abschläge beim vorzeitigen Renteneintritt in Kauf nehmen zu müssen.

Erstattet der Arbeitgeber hier 50% der Rentenausgleichszahlung, so ist das steuerfrei und beitragsfrei möglich, vgl. §3 Nr. 28 EStG iVm §1 (1) Nr. 1 SvEV.

Bzgl. der anderen 50% (wenn der AG also 100% erstattet) gab es aber regelmäßig Diskussionen, die nun aber beseitigt werden; insoweit sollen nämlich steuerpflichtige Entschädigungen vorliegen (§24 Nr. 1 EStG – d.h. Fünftelung prüfen), die weiterhin beitragsfei sind (irgendwie logisch, weil wir sonst wieder Doppelverbeitragung hätten).

Sonderausgabenabzug im Rahmen der Alters-Kohortenbesteuerung bekommt der Arbeitnehmer / Rentner dann auch noch, so dass er ziemlich günstig weg kommt.

Klarstellend dort auch nochmal der Hinweis, dass §3 Nr. 28 wegen dem dort enthaltenem Erfordernis der Zusätzlichkeit nicht für Entgeltumwandlungsvereinbarungen offen steht. Davon abgesehen ist die Erstattung von Rentenausgleichszahlung aber ein steueroptimiertes Modell für Aufhebungsvereinbarungen mit rentennahen Jahrgängen.

⇨ „summa summarum“ Ausgabe 01/2019

Bewirtung versus Aufmerksamkeit

Das Finanzgericht Köln hatte in einem Fall über Bewirtungen zu entscheiden und dort den Begriff der Aufmerksamkeiten auch nochmal zusammengefasst. Der Fall eignet sich nochmal zum Nachlesen, da derartiges ständiges Streitthema mit dem Lohnsteuerprüfer ist:
 
Tz. 43: FG prüft, ob es eine außerbetriebliche Bewirtung ist oder eine betriebliche („Betriebsausgaben“).

Tz. 48/49: FG prüft, ob Aufmerksamkeiten vorliegen („übliche Gesten der Höflichkeit wie Kaffee, Tee oder Gebäck“. KEINE Aufmerksamkeiten für das FG sind „belegte Brötchen/Schnittchen, Suppen, Häppchen, Brötchen mit Siedewurst, kleine Kartoffel- oder Nudelgerichte, … Kuchen, Torten … Kartoffelsalat mit Würstchen“). 

Tz. 49 S. 1: FG prüft ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse (betriebsnotwendige Funktion)

Tz. 51: FG prüft, ob eine Geschäftsfreundebewirtung vorliegt („Eine „geschäftliche Veranlassung“ fehlt hingegen, wenn ein Unternehmen seine eigenen Arbeitnehmer bewirtet.“)

⇨ Link zum Finanzgericht Köln, 13 K 939/13