Rückblick: Literatur rund um das Arbeitsverhältnis im September 2019

Wegen Krankheit bin ich etwas spät dran, mit meinem Literatur-Rückblick zum Lohnsteuerrecht. Trotzdem sind ein paar interessante Aufsätze dabei gewesen, auf die ich hier verlinke.

BETRIEB UND PERSONAL

Ausgabe 9 der Betrieb und Personal beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem Thema Mitarbeiterüberwachung. Dr. Besgen zeigt auf, was der Arbeitgeber darf und was er nicht darf.

Darüber hinaus gibt Mader einen Überblick über den neuen §3 Nr. 19 EStG. Beiteiligungen des Arbeitgebers zu Weiterbildungsleistungen i.S.v. §82 SGB III sollen danach steuerfrei sein. Voraussetzung für die Förderung durch das Arbeitsamt ist wohl, dass sich auch der Arbeitgeber an der Maßnahme beteiligt. Einen echten Mehrwert wird die Vorschrift wohl hauptsächlich bei Sprachkursen bilden.

Ebenfalls von Mader, erhalten wir eine lesenswerte Zusammenfassung der neuerlichen BFH-Urteile zum Reisekostenrecht, mit dem Schwerpunkt auf den Leiharbeitnehmern.

Final gibt Altmann noch einen Überblick über Beschäftigungsverhältnisse im Übergangsbereich und geht auf die zwischenzeitlich erlassenen Klarstellungen durch Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenverbände ein.

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Rückblick: Literatur rund um das Arbeitsverhältnis im August 2019

Ich glaube, bei uns allen bleibt viel zu wenig Zeit für das Studium von Fachliteratur. Ich hab es als festen Termin im Kalender, sonst würde ich es aufschieben (d.h. ausfallen lassen). Leser dieses Blogs brauchen deswegen aber kein schlechtes Gewissen haben, denn nachfolgend berichte ich wieder, was im vergangenen Monat Interessantes im lohnsteuerlichen Kontext in den Fachzeitschriften geschrieben wurde.

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Sachlohn / 44 EUR-Grenze / Vorsorgeversicherungen

In  zwei BFH-Urteilen ging es um die Frage, wann Versicherungsleistungen (z.B. Zahnzusatzversicherung) in die 44-EUR-Grenze eingehen, also letztlich um die Abgrenzung zwischen dem Barlohnbegriff und dem Sachlohnbegriff.

In dem einem Fall hat der AG Gruppenverträge mit der Versicherung geschlossen und auf deren Basis die Beiträge direkt an die Versicherung gezahlt. Hiermit hatte er Sachlohn verschafft, der gegen die 44-EUR-Grenze lief.

In dem anderen Fall lief es nicht so clever, sondern die Mitarbeiter selbst hatten mit der Versicherung kontrahiert und der Arbeitgeber hatte dafür Zuschüsse über den Lohn ausgezahlt und die Verwendung vorgegeben. Das war (wenig überraschend) Barlohn und fiel nicht unter die 44-EUR-Grenze.

BFH v. 07.06.2018 – VI R 13/16

BFH v. 04.07.2018 – VI R 16/17

Sächsisches FG zu Tankgutscheinen

Urteil des FG Sachsen: Werden dem AN Tankgutscheine für mehrere Monate im Voraus zugewendet, ist ihm der gesamte Sachbezug bereits bei Erhalt der Gutscheine und nicht erst bei Einlösung des jeweiligen Gutscheines an der Tankstelle zugeflossen. Das galt im Urteilsfall auch dann, wenn der AG die AN explizit auf ein bestimmtes Einlöseverhalten vergattert hatte („ACHTUNG – GANZ WICHTIG – NUR EIN GUTSCHEIN IM MONAT EINLÖSEN“ … die Richter hatten offenbar Erfahrungswerte mit kleinen Kindern und ähnlichen Vorgaben („nur ein Keks, gleich ist Abendbrot!!“) und ließen sich daher nicht beirren; die 44 EUR-Grenze war überschritten).

Link zur Quelle:

Sächsisches FG v. 09.01.2018 – 3 K 511/17

oder in der NWB-Datenbank (Paywall)