Bester Dienstwagen ever

Meine Dienstwagenauswahl aus dem Blog-Post (HIER), möchte ich gerne noch einmal revidieren. Was ist besser als ein 190 SL mit Oldtimer-Besteuerung? Richtig: Ein voll ausgestatteter Feuerwehr-Kommandowagen mit dem man super durch jeden Stau kommt und den man noch dazu überhaupt nicht versteuern muss. So zumindest lt. Urteil des FG Köln, welches wegen der permanenten Rufbereitschaft die Privatnutzung in das ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers einstufte. Das Urteil ist aus zwei Gründen lesenswert:
a) um nochmal die Definition vom „ganz überwiegend betrieblichen Interesse“ in Erinnerung zu bekommen und
b) um zu sehen, wie verzweifelt Lohnsteueraußenprüfer werden können, wenn sie scheinbar sonst nichts finden (Haftungsgrundlage beim Einzelfall ist schon zweifelhaft; BLP war bloß 14.000 EUR; fraglich zudem ob überhaupt ein Arbeitsverhältnis vorliegt … mit so einem Fall zu FG…mutig).

⇨ Link zum Finanzgericht Köln, 3 K 1205/18